Justizia, Gerechtigkeit, Justiz, Recht, Urteil, Gericht
Justizia © mikecogh @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Der Syrien-Prozess

Hoffen auf einen Dominoeffekt

Es war der weltweit erste Prozess um Staatsfolter in Syrien und endete mit lebenslanger Haft für den Hauptangeklagten. Menschenrechtler sehen darin ein Modell, andere eine verpasste Chance.

Von Freitag, 14.01.2022, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.01.2022, 16:10 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Prozess ist ein Durchbruch, sind sich Menschenrechtsengagierte einig. Das weltweit erste Verfahren um Staatsfolter in Syrien, das am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz endete, könnte weitreichende Folgen haben. „Wir hoffen, dass der Koblenzer Prozess einen Dominoeffekt auslöst“, erklärte der Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR), Wolfgang Kaleck. Er soll einen Impuls für die Verfolgung der Verbrechen des Regimes von Staatschef Baschar al-Assad geben.

„Erstmals wird gerichtlich festgestellt, dass das, was in Syrien seit spätestens April 2011 passiert, ein Menschheitsverbrechen ist“, sagte Patrick Kroker, der in dem Verfahren neun Nebenkläger vertrat. Das sei ein Meilenstein.

___STEADY_PAYWALL___

„Dieser Prozess ist etwas Besonderes“

Für syrische Flüchtlinge in Deutschland habe die Verurteilung von Anwar R. zu lebenslanger Haft eine große Bedeutung, sagten Betroffene und Opfer-Anwälte vor der Urteilsverkündung. „Dieser Prozess ist etwas Besonderes“, erläuterte die syrische Menschenrechtsaktivistin Joumana Seif. Sie hoffe, dass er die Grundlage für viele weitere Bemühungen biete, gegen hochrangige syrische Beamte vorzugehen, die für Verbrechen verantwortlich seien.

Anwar R. stand seit dem 23. April 2020 wegen Staatsfolter vor Gericht. Den Richtern zufolge ist er verantwortlich für Tötung, Folter, schwerwiegende Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährliche Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung in zwei Fällen, über eine Woche dauernde Freiheitsberaubung in 14 Fällen, Geiselnahme in zwei Fällen und sexuellen Missbrauch von Gefangenen in drei Fällen.

Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht

Den mitangeklagten Eyad A. hatte das Gericht bereits Ende Februar 2021 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die beiden Ex-Geheimdienstler waren 2014 beziehungsweise 2018 nach Deutschland gekommen und im Februar 2019 festgenommen worden.

Der Prozess gegen Anwar R. und Eyad A. in Deutschland war durch das sogenannte Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht möglich. Das deutsche Recht erkennt die universelle Gerichtsbarkeit einiger der schwersten Verbrechen nach dem Völkerrecht an. Dadurch können entsprechende Taten in Deutschland verfolgt werden, auch wenn sie von Menschen anderer Nationalität im Ausland begangen wurden.

Deutschland kein Zufluchtsort für Kriegsverbrecher

„Diese Strafverfolgungen werden immer wichtiger bei den internationalen Bemühungen, Opfern, die sich an niemanden sonst wenden können, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen“, erklärte die stellvertretende Direktorin für internationale Justiz bei Human Rights Watch, Balkees Jarrah. „Dieser Prozess zeigt, dass Deutschland kein Zufluchtsort für Kriegsverbrecher ist und dass die Verantwortlichen für Gräueltaten zur Rechenschaft gezogen werden.“

Doch es gibt auch Kritik: Für die arabische Gemeinschaft sei es schwierig gewesen, den Prozess zu verfolgen, stellte Nebenkläger-Anwalt Kroker fest. Denn das Gericht genehmigte eine Übersetzung des Verfahrens ausschließlich für die offiziellen Prozessbeteiligten sowie die wenigen akkreditierten arabischsprachigen Journalisten. Das ECCHR und Human Rights Watch bemängelten zudem die fehlende Dokumentation des Prozesses für wissenschaftliche Zwecke. Das Gericht hatte Tonaufzeichnungen der Verhandlungen abgelehnt. „Das Verfahren hat einen historischen Wert. Da vergibt man eine Chance“, kritisierte Kroker.

Prozesse gehen weiter

In Deutschland geht die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien nach dem Weltrechtsprinzip aber weiter. Bereits am kommenden Mittwoch soll vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ein Prozess gegen einen weiteren früheren syrischen Funktionär beginnen. Dem Arzt und ehemaligen Mitarbeiter des syrischen Militärgeheimdienstes werden ebenfalls Folter und die Tötung von Menschen vorgeworfen.

Die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen (Bündnis90/Die Grünen), Beobachterin des Prozesses und Mitglied im Außenausschuss im Europaparlament, dringt darauf, weitere Gerichtsverfahren in der EU in die Wege zu leiten. Außerdem müsse die EU weiter auf die Einrichtung eines syrischen Kriegsverbrechertribunals pochen. Die Übertragung eines Mandats zur Untersuchung der Verbrechen in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag war 2014 im UN-Sicherheitsrat an der Blockade Russlands und Chinas gescheitert. (epd/mig) Aktuell Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)