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Justiz und Polizei

Antisemitismus-Beauftragte fordern vertrauensstärkende Maßnahmen

Zu wenig Vertrauen in die Justiz: Betroffene bringen nur etwa 20 Prozent der antisemitischen Vorfälle zur Anzeige. Die Antisemitismusbeauftragten von Bund und Ländern fordern vertrauensstärkende Maßnahmen.

Montag, 29.11.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 28.11.2021, 11:05 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens (BLK) hat am Freitag ein Papier zur Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung vorgelegt. „Wir stellen leider fest, dass Jüdinnen und Juden wenig Vertrauen in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden haben“, sagte die Co-Vorsitzende und nordrhein-westfälische Antisemitismusbeauftragte, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in Köln. So brächten Betroffene nur etwa 20 Prozent der Vorfälle zur Anzeige. „Das muss uns beunruhigen“, sagte die Juristin und frühere Bundesjustizministerin (FDP). „Für den Rechtsstaat ist das Vertrauen in die Justiz aber eine essenzielle Voraussetzung.“

Ein zentrales Anliegen der Kommission ist laut Leutheusser-Schnarrenberger eine systematische und verpflichtende Befassung mit Antisemitismus in der Aus- und Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Angehörigen der Justiz. Das solle sie für das Thema sensibilisieren und ihnen die notwendigen Instrumente an die Hand geben. Um mit antisemitischen Codes und Stereotypen sowie unterschiedlichen Ausprägungen von Antisemitismus vertraut zu sein, fordern die Beauftragten in allen Bundesländern einen Leitfaden zum Erkennen antisemitischer Straftaten für die Staatsanwaltschaften.

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Außerdem sollten Staatsanwaltschaften und Gerichte transparent über Entscheidungen, wie etwa Freisprüche oder Einstellungen, kommunizieren. „Es muss das grundsätzliche Anliegen deutlich werden, dass die Staatsanwaltschaften alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzen, um ein Strafverfahren durchzuführen“, heißt es in dem Beschluss. Einstellungen nach Opportunität sollten grundsätzlich nicht mehr erfolgen.

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Klein fordert Sensibilisierung von Staatsanwaltschaften

Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, erklärte, dass Spezialisierung, Kooperation und Transparenz wesentliche Elemente zur Verbesserung der Arbeit der Justiz seien. In der Justiz gebe es oft eine große Unsicherheit zum Thema Antisemitismus, sagte der Beauftragte. Die Staatsanwaltschaften müssten deshalb „sensibilisiert“ werden. „Wir haben uns darauf verständigt, die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern zu bitten, sich dafür einzusetzen, dass Antisemitismusbeauftragte bei den (General-)Staatsanwaltschaften berufen werden“, betonte er.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung betonte Klein, dass hier „genau die richtigen Weichen gestellt worden seien“. Ein wichtiger Fortschritt sei etwa, dass das Amt des Beauftragten künftig im Kanzleramt angesiedelt und damit strukturell gestärkt wird. Er verwies zudem auf den Zentralrat der Juden, der besonders würdigt, dass ein Koalitionsvertrag erstmals einen Abschnitt über jüdisches Leben in Deutschland enthält.

Schutz jüdischen Lebens

Der Antisemitismusbeauftragte der FDP-Bundestagsfraktion, Benjamin Strasser, erklärte, dass die neue Ampel-Koalition den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens „mit großer Entschlossenheit“ ausbaue. „Die Forderung der Antisemitismusbeauftragten Klein und Leutheusser-Schnarrenberger, die Behörden weiter beim Thema Antisemitismus zu sensibilisieren, unterstützen wir deshalb ausdrücklich“, betonte er. „Im Koalitionsvertrag setzen wir uns für einen Ausbau von Präventionsprogrammen, Aus- und Fortbildungen sowie eine entschlossenere Verfolgung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle ein.“

Die Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens ist im Jahr 2019 auf Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gegründet worden. Das Gremium tritt turnusmäßig vier Mal im Jahr zusammen – unter dem Vorsitz von Felix Klein und einem jeweils wechselnden Co-Vorsitz aus dem Kreis der Länder, vertreten durch ihre Antisemitismusbeauftragten oder die mit der Aufgabe betrauten Ansprechpartner. Nordrhein-Westfalen übergibt den Co-Vorsitz an Niedersachsen im Oktober 2022. (epd/mig) Aktuell Panorama

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