Europäischer Gerichtshof, EuGH, Europa, Rechtsprechung
Europäischer Gerichtshof (EuGH) © Cédric Puisney @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Europäischer Gerichtshof

EuGH verurteilt Ungarn wegen Gesetzes gegen Hilfe für Asylsuchende

Mehrere ungarische Asyl-Gesetze verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die EU-Richter monieren insbesondere Gesetze, wonach Hilfe für Asylsuchende mit Haftstrafen sanktioniert werden.

Mittwoch, 17.11.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.11.2021, 14:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn verurteilt, weil es Hilfe für Asylsuchende in bestimmten Fällen mit Haftstrafen bedroht hat. Damit habe Budapest die in EU-Gesetzen gewährten Rechte für Helfende und Asylbewerber unzulässig beschränkt, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Ungarn wollte mit den Regelungen laut EuGH gegen eine betrügerische Inanspruchnahme des Asylsystems und illegale Einwanderung vorgehen. (AZ: C-821/19)

In dem Fall ging es um verschiedene ungarische Regelungen aus dem Jahr 2018. Ungarn hatte zum einen festgelegt, dass Asylanträge als unzulässig abgelehnt werden können, wenn der Antragsteller über ein Land eingereist ist, in dem ihm keine Verfolgung drohte. Das entspricht laut EuGH nicht den EU-Kriterien für die Unzulässigkeit von Asylanträgen.

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Ungarn bedroht Asyl-Helfer

Zum zweiten bedrohte Ungarn Menschen, die organisiert Asylsuchenden bei der Antragsstellung helfen, mit Haftstrafen. Die Strafdrohung galt dann, wenn die Helfenden nachgewiesenermaßen wussten, dass der Antrag nach ungarischem Recht keine Chance auf Erfolg hatte. Das würde aber auch für diejenigen gelten, so der EuGH, die zwar um die Chancenlosigkeit eines Antrags nach ungarischem Recht wüssten, aber zugleich der Auffassung wären, dass das ungarische Recht womöglich gegen EU-Recht verstößt.

Die Möglichkeit der Europarechtswidrigkeit ungarischer Vorschriften formulierte der EuGH zwar allgemein, er könnte als verschiedene Regelungen betreffen. Tatsächlich hatte der EuGH aber einen solchen Verstoß gegen EU-Recht ja auch im ersten Punkt des Falls – zur Unzulässigkeit von Asylanträgen – festgestellt. (epd/mig) Aktuell Recht

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