
Freiwillige Selbstverpflichtung
Staatliches Gütesiegel für Anwerbung ausländischer Pflegekräfte
Ein staatliches Gütesiegel soll für Fairness bei der Anwerbung von ausländischen Pflegekräften sorgen. Unternehmen sollen sich selbst verpflichten, ethische Standards einzuhalten und die Integration der angeworbenen Fachkräfte zu fördern.
Freitag, 15.10.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.10.2021, 21:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein staatliches Gütesiegel soll für Fairness bei der Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland sorgen. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bei der Vorstellung vergangene Woche in Berlin erläuterte. Arbeitgeber und Personalvermittlungsagenturen müssen bestimmte Standards einhalten, um das Siegel zu erhalten.
Dazu zählen die Unterstützung der Pflegekräfte beim Visumverfahren und bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen und Berufsabschlüsse. Auch die Gleichbehandlung mit einheimischen Arbeitskräften und Integrationshilfen, etwa beim Deutschlernen, sind neben weiteren Kriterien Voraussetzungen zum Erhalt des Siegels.
Ethische Standards
Es wird vom Bundesgesundheitsministerium vergeben und ist seit Oktober verfügbar. Die Kriterien wurden vom Deutschen Kuratorium Altershilfe (KDA) entwickelt. Die Überprüfung der Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen, die das Siegel beantragen, erfolgt dem Ministerium zufolge durch unabhängige Prüfer.
Mit dem staatlichen Gütesiegel wird eine Forderung der Konzertierten Aktion Pflege umgesetzt, bei der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte ethische Standards einzuziehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, Deutschland sei „für Pflegekräfte dann attraktiv, wenn wir sie fair behandeln und gut bezahlen. Mit dem Gütesiegel geben wir dafür die Garantie.“ (epd/mig)
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