Bundestagswahl

Migranten wären drittsärkste Fraktion im Bundestag

Gut ein Drittel der Menschen in Deutschland mit Migrationshintergrund durfte bei der vergangenen Bundestagswahl wählen. Dies waren 7,9 Millionen Wahlberechtigte. Würden sie alle wählen, hätten sie einen Stimmanteil von 15,5 Prozent.

Montag, 04.10.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.12.2021, 13:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Jahr 2020 hatten 21,9 Millionen Menschen und somit 27 Prozent der Bevölkerung in Deutschland einen sogenannten Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis des Mikrozensus 2020 am Freitag mitteilte, waren davon rund 7,9 Millionen Personen bei der vergangenen Bundestagswahl wahlberechtigt. Dies entspricht etwa einem Drittel (36 Prozent) aller Personen mit Migrationserfahrung und 13 Prozent aller Wahlberechtigten.

Zum Vergleich: Hätten alle Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte bei den vergangenen Bundestagswahlen ihre Stimme einheitlich einer fiktiven Partei gegeben, würde diese Partei nach Berechnungen dieses Magazins mit 15,5 Prozent als drittstärkste Fraktion in den Bundestag einziehen. Aufgrund der Stimmenumverteilung käme die SPD nur noch auf 22 Prozent und die Union auf 20 Prozent. Die AfD wäre kleinste Fraktion im Bundestag und deutlich einstellig (8,7 Prozent).

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41 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland geboren

Wie das Statistikamt weiter mitteilt, wurden 3,2 Millionen oder 41 Prozent aller Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland geboren. Die Eltern von 595.000 dieser Personen kamen in der Türkei zur Welt, die Eltern von 272.000 Personen in Polen und die Eltern von 165.000 Personen in Italien.

Die Mehrheit der Wahlberechtigten mit Migrationserfahrung wurde aber im Ausland geboren (59 Prozent). Zugewandert waren sie vor allem aus Polen (817.000 Personen), Kasachstan (759.000) und Russland (700 000). 36 Prozent der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte besitzen deutsche Staatsangehörigkeit seit der Geburt

Jeder Dritte Staatsbürger durch Geburt

Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen „Migrationshintergrund“, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Gut ein Drittel (36 Prozent) aller 7,9 Millionen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund besitzt diese seit der Geburt. Ein weiteres knappes Drittel (32 Prozent) erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und ebenfalls knapp ein Drittel (31 Prozent) hat die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedler.

3 % aller Wahlberechtigten mit doppelter Staatsangehörigkeit

1,7 Millionen oder 3 Prozent aller Wahlberechtigten besaßen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit – am häufigsten war dies die polnische (17 Prozent), gefolgt von der russischen (15 Prozent) und der italienischen (6 Prozent).

Bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt waren laut Mikrozensus 2020 neben 8,7 Millionen in Deutschland lebenden volljährigen Ausländern auch die insgesamt 13,7 Millionen Minderjährigen, von denen 3,7 Millionen einen Migrationshintergrund sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und 1,7 Millionen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. (mig) Gesellschaft Leitartikel

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  1. A.F.B. sagt:

    Die BIG-Partei (Bund für Innovation und Gerechtigkeit) vertritt insbesondere die Belange von Immigranten, und in ihrem Vorstand sind überwiegend Bundesbürger mit Migrationshinter-grund. Obwohl – laut obiger Darstellung – der Prozentsatz von Wahlberechtigten mit Migrati-onshintergrund über 5 Prozent liegt und die BIG-Partei bereits vor Jahren gegründet wurde und aktiv ist, hat sie bisher nicht die 5-Prozent-Hürde geschafft, ja, liegt mit ihrem Stimmenanteil unter 1 Prozent.
    Angesichts dieser Sachlage stellt sich die Frage, warum das so ist. Liegt es daran, daß die BIG-Partei mangels ausreichender finanzieller Mittel und zu geringem Engagements ihrer Mitglieder nicht imstande ist, im Wahlkampf auf sich aufmerksam zu machen? Oder trifft die anderenorts gemachte Beobachtung zu, daß die Mitglieder bestimmter Bevölkerungsgruppen ihre Stimme meist nicht der Partei geben, die am ehesten ihre Interessen vertritt, sondern jener Partei, von der sie meinen, daß sie Wahl gewinnen wird?

    • J-S sagt:

      Nun in Bezug auf die BIG Partei liegt es (hoffentlich und Gott sei Dank) daran dass diese nur als Ableger der AKP gilt und mit ihren homophoben Einstellungen und der fixierung auf Muslime hier keine Stimmen gewinnen kann.
      Das macht mich in dieser Hinsicht hoffnungsvoll. Migrationspolitik ist immer nur ein Teil der Gesamtpolitik und entsprechend wählen die Bürger mit Migrationshintergrund offenbar (und gut so) Parteien die eben „mehr“ im Programm haben.

  2. thomas sagt:

    solche texte sind zwar interessant allerdings vielleicht auch schädlich und irreführend. Suggerieren, dass es ein Kollektiv der Migranten gäbe. Das ist falsch. Das beweisen vor allem FDP-Politiker mit Migrationshintergrund. Die SPD war vielleicht in den 90er Jahren eine Partei, die von migranten gewählt wurde.

    die hier erwähnten Migranten aus,, Kasachstan (759.000) und Russland (700 000)“ sind im übrigen russlanddeutsche mit deutschen Nachnamen. Nur sehr wenige von den Kasachen haben zum Beispiel kasachische Wurzeln.