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Oberverwaltungsgericht

Sachsen muss abgeschobene georgische Familie zurückholen

Eine nach Georgien abgeschobene Familie darf wieder zurück nach Deutschland. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Begründung: Die Familie ist gut integriert, die Kinder besuchen Grundschule und Gymnasium.

Montag, 16.08.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 15.08.2021, 10:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Eine im Juni aus Sachsen abgeschobene georgische Familie darf nach einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) wieder nach Deutschland zurückkehren. Das hat das Gericht am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichtes unanfechtbar. (SächsOVG, Beschluss v. 13. August 2021 – 3 B 277/21).

Die Abschiebung sei rechtswidrig gewesen, teilte das Gericht in Bautzen mit. Den Antragstellern sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen sowie eine Duldung vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache zu erteilen.

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Gut integriert

Laut den Richtern haben die elf und zehn Jahre alten Kinder der Familie Anspruch auf eine Duldung in Deutschland, bis über den Aufenthalt der Familie in Deutschland eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Sie besuchten seit vier Jahren erfolgreich das Gymnasium beziehungsweise die Grundschule. Es handele sich bei ihnen damit um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen angenommen werden könne, dass sie gut integriert sind, hieß es. Ihre Eltern und Geschwister hätten aufgrund des Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der Abschiebung ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung.

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Die Familie war 2013 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Ihre Asylanträge wurden zuletzt im Oktober 2020 rechtskräftig abgelehnt. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wurde vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ebenfalls abgelehnt. (epd/mig) Aktuell Recht

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