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"Wer den Mund aufmacht"

DGB-Jurist: Viele Pflegekräfte haben Angst, ihren Arbeitgeber zu verklagen

Das Pflege-Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Bezahlung ausländischer Pflegekräfte hat ein Erdbeben ausgelöst. Dabei war die Rechtslage auch vor dem Richterspruch klar, erklärt DGB-Jurist Heller. Nur trauten sich viele nicht, ihren Arbeitgeber zu verklagen.

Von Dienstag, 29.06.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 28.06.2021, 15:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Osteuropäischen Betreuungskräften in deutschen Seniorenhaushalten steht laut DGB-Jurist Thomas Heller schon seit Jahren der gesetzliche Mindestlohn zu. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil im Fall einer nach Deutschland vermittelten bulgarischen Pflegekraft klarstellte, müssen die Betroffenen unbezahlte Arbeitsstunden nicht hinnehmen. „Viele haben aber Angst, ihren Arbeitgeber daraufhin zu verklagen“, sagte Heller von der DGB Rechtsschutz GmbH in Kassel dem „Evangelischen Pressedienst“. Heller hatte die bulgarische Klägerin vor Gericht vertreten.

Wer den Mund aufmacht, müsse damit rechnen, dass sich dies in der Branche herumspricht und eine Pflegekraft dann keinen Job mehr erhält. „Hier hat die Klägerin den Mut gefasst, gegen ihre bulgarischen Arbeitgeber vorzugehen und die volle Vergütung für ihre Leistung gefordert“, sagte Heller.

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Finger in die Wunde

„Dass Pflegekräfte nach ihrer Entsendung nach Deutschland für ihre Arbeit Anspruch auf den Mindestlohn haben, ist eigentlich nichts Neues“, sagte der Jurist. Das bundesweit beachtete Verfahren lege aber den Finger in die Wunde, dass bei ausländischen Arbeitgebern angestellte und in deutsche Familien vermittelte Pflegekräfte nicht ausreichend bezahlt geschweige denn bei ihnen die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden.

Zwar ist laut Heller der Arbeitgeber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, ist die Arbeitszeit bei einem Pflege- und Betreuungseinsatz in einem Privathaushalt schwer zu beweisen“, sagte Heller. Konsequenzen habe die unterbliebene Arbeitszeitdokumentation für den Arbeitgeber nicht wirklich. Er werde belohnt, indem Pflegekräfte letztlich unbezahlte Arbeit leisteten. Im Streitfall hatte die bulgarische Pflegekraft angeführt, über Monate 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche eine über 90-jährige Frau betreut zu haben.

Gericht muss Arbeitszeit schätzen

Das BAG sah dies als nicht belegt an, auch wenn das Gericht davon ausging, dass die vereinbarten 30 Wochenstunden wohl überschritten worden seien und damit ein Lohnnachschlag bestehe. „Nun muss wohl das Landesarbeitsgericht Berlin im Wege der Schätzung die tatsächliche Arbeitszeit neu bestimmen“, sagte Heller.

Dazu könnten die eigentlichen Arbeitsaufgaben aber auch der Schriftwechsel zwischen Arbeitgeber und der betreuten Frau herangezogen werden. So habe hier der Arbeitgeber der betreuten Frau mitgeteilt, dass die Pflegekraft nur einen freien Tag pro Woche habe. Dieser könne auch auf einzelne freie Stunden verteilt werden. „Das weist schon auf eine dauernde Bereitschaft der Klägerin hin“, sagte Heller. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. urbuerger sagt:

    Es spielt keine Rolle, wer der Träger einer Einrichtung der Pflege ist, oder auch bei der Privaten Pflege spielt es keine Rolle!

    In Deutschland ist s so gestaltet, dass selbst wenn der Arbeitnehmer bestimmte Rechte hat, er diese nicht automatisch zugestanden bekommt, wie es eigentlich sein sollte, sondern es ist von der Politik erwünscht, dass der Arbeitnehmer seine Rechte erst gegen den Arbeitgeber einklagen muss, wohl wissend, dass viele Menschen nicht die Courage haben, sich für ihre Rechte einzusetzen!

    Außerdem lässt sich immer wieder nachvollziehen, dass solche Gesetze, die eine Lohngerechtigkeit schaffen sollen, erst dann kommen, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt!
    Wen die Gesetze dann ausgearbeitet sind, erkennt man den Einfluß der Lobbyorganisation des jeweiligen Arbeitsbereichs, hier z.b. die Arbeitgeberverbände der Altenpflege!

    Warum kann man nicht einfach die gesetzlich geforderten Lohnsummen auszahlen, so wie es gesetzlich doch bestimmt wurde, man ist einfach zu sehr darauf erpicht, durch die Unsicherheit der Arbeitnehmer, ob sie sich den Weg einer Klage antun wollen, aus Angst den Job zu verlieren!

    Übrigens gilt das nicht nur für ausländische Arbeitnehmer, sondern auch für Deutsche in diesem Betätigungsfeld, auch hier werden nicht die Mindestlöhne gezahlt!

    Was mich persönlich am stärksten dabei aufregt, dass selbst kirchliche Organisationen, wie die Caritas, die Johanniter oder die Träger der katholischen und evangelischen Kirchen, die sich ja immer wieder auf ihre Menschlichkeit berufen, jene sind, die sich am meisten gegen eine angemessene ybezahlung der Arbeitnehmer wehren, an Scheinheiligkeit dürfte das nicht mehr zu überbieten sein!!!