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Kopftuchverbot @ MiG

Entwurf mit "Sprengkraft"

Bundesregierung plant gesetzliches Kopftuchverbot für Beamtinnen

Eine Novelle des Beamtengesetzes kommt auf leisen Sohlen daher, hat Rechtsexperten zufolge aber „Sprengkraft“: Der Gesetzesentwurf beinhaltet ein Kopftuchverbot durch die Hintertür, das bundesweit und in allen Amtsstuben gelten soll.

Dienstag, 13.04.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.04.2021, 17:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Unbemerkt von der Öffentlichkeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetz, das durch die Hintertür ein flächendeckendes Kopftuchverbot in Amtsstuben mit sich bringen könnte. Auf den ersten Blick geht es in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten…“ um tätowierte Polizeibeamte oder gepiercte Soldaten.

Der Vorlage zufolge ist der Gesetzesentwurf eine Reaktion der Bundesregierung auf eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen, in denen der Staat mangels klarer gesetzlicher Vorgaben oft das Nachsehen hatte. Durch eine Neufassung einschlägiger Gesetze, so das federführende Bundesinnenministerium, würden „hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen zur Regelung des Erscheinungsbildes“ von Beamten und Soldaten geschaffen.

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Kopftuch, Kippa und Kreuz

Nach der geplanten Neufassung des Bundesbeamtengesetzes haben Beamte bei Ausübung des Dienstes auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich können laut Vorlage eingeschränkt oder untersagt werden. Im Gesetzesentwurf heißt es weiter: „Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds […] können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen.“

Im Gesetzestext selbst wird das Kopftuch nicht explizit genannt. Erwähnt wird lediglich in der Gesetzesbegründung – eher beiläufig neben der Kippa und dem Kreuz an der Halskette auf Seite 42 der 72-seitigen Vorlage. Zwar stelle ein Verbot von Kopftuch, Kippa und Kreuz einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit dar, doch die religiöse Neutralität des Staates müsse geschützt werden.

Camoufliertes Kopftuchverbot

Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht, und Doktorandin Maryam Kamil Abdulsalam (beide Universität zu Bonn), sehen in dem Gesetzesentwurf „Sprengkraft“. Der Entwurf habe es „in sich“. Er ermögliche nicht nur, Tätowierungen oder Langhaarfrisuren zu untersagen, sondern beziehe sich explizit auch auf Bekleidungsstücke. Die Regelung könne zwar durch Landesrecht konkretisiert werden, sei aber als unmittelbar geltende Verhaltenspflicht formuliert.

„Je nach Wertung, wann eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt, ließen sich hierauf künftig z. B. auch allgemeine Kopftuchverbote für Beamtinnen in zahlreichen Bereichen der Verwaltung stützen“, so Gärditz und Abdulsalam in einem gemeinsamen Beitrag im Verfassungsblog. Das Bundesinnenministerium habe den beiden Rechtsexperten zufolge in dem Entwurf eine „camouflierte ‚Kopftuch‘-Regelung untergebracht“.

Bundesweites Verbot

Und weil mit der Novelle auch das „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ entsprechend angepasst wird, würde die Regelung Gärditz und Abdulsalam zufolge „unmittelbar in allen Ländern gelten – auch in solchen, deren Gesetzgeber hier bislang aus Respekt vor der Religionsfreiheit zurückhaltend waren“.

Der Gesetzesentwurf wurde am 4. März 2021 im Plenum des Bundestages ohne Aussprache und Debatte kurz aufgerufen und dann an den Innen-, Rechts- und Verteidigungsausschuss überwiesen. (mig) Leitartikel Panorama

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