Verwaltungsgericht Mainz
Schließung von muslimischem Kindergarten war rechtmäßig
Die Schließung des einzigen muslimischen Kindergartens in Rheinland-Pfalz war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Der Träger habe gegen Auflagen verstoßen und stehe unter Radikalismus-Verdacht. Der Träger selbst weist die Vorwürfe zurück.
Freitag, 09.04.2021, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.04.2021, 12:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die von den Behörden angeordnete Schließung des ersten und bislang einzigen muslimischen Kindergartens in Rheinland-Pfalz war einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts zufolge rechtmäßig. Es bestätigte am Mittwoch, dass eine Klage gegen den Entzug der Betriebsgenehmigung abgewiesen worden sei. Weitere Details zur Urteilsbegründung wurden zunächst nicht genannt. (AZ: 1 K 987/20.MZ)
Die „Al Nur“-Kindertagesstätte in Mainz war im Frühjahr 2019 auf Betreiben des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung geschlossen worden. Zuvor gab es Vorwürfe gegen den für den Kindergarten verantwortlichen Träger, den Mainzer „Arab Nil-Rhein Verein“, dem eine Nähe zur radikalen Muslimbruderschaft und zum Salafismus unterstellt wurde.
Landesamt sieht Verstoß gegen Auflagen
Das Landesamt warf dem Verein vor, gegen Betriebsauflagen verstoßen zu haben. Die Entscheidung war bereits 2019 in Eilverfahren vom rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht vorläufig bestätigt worden. Im Hauptsacheverfahren kann der Trägerverein erneut Berufung einlegen.
Der Präsident des Landesjugendamts, Detlef Placzek, begrüßte das Gerichtsurteil. „Die Schließung der ersten und einzigen muslimischen Kita in Rheinland-Pfalz ist eine Tatsache, die ich stets bedauert habe“, erklärte er. „Das Kindeswohl darf jedoch nicht zur Diskussion stehen.“
Verein weist Vorwürfe zurück
Nach der Eröffnung des Kindergartens stand der „Arab Nil-Rhein Verein“ mehrfach in der Kritik, so nach dem Gastauftritt eines radikalen saudischen Predigers. Auch fungierte er zeitweise als „Prüfstelle“ für Studenten einer „Online-Universität“ des Islamisten Bilal Philips.
2018 war bekanntgeworden, dass auch der Verfassungsschutz die Aktivitäten des Vereins in den Blick genommen hatte. Der Vereinsvorstand wies Extremismus-Vorwürfe stets zurück und sprach von einer „Hexenjagd“, die lediglich rechtspopulistischen Kräften in die Hände spiele. Die „Diffamierung“ muslimischer Vereine sei eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Deutschland. (epd/mig) Aktuell Recht
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