Grundgesetz, Gleichheit, Verfassung, Art. 3, Rasse, Diskriminierung
Art. 3 Grundgesetz - Gleichheit vor dem Gesetz © MiG

Ressortabstimmung

Koalition einigt sich auf Ersatz für Begriff „Rasse“ im Grundgesetz

Im Grundgesetz soll das Wort „Rasse“, durch „rassistische Gründe“ ersetzt werden. Darauf haben sich das Justiz- und Innenministerium geeinigt. Erstere soll gestrichen werden, weil er insinuiert, es gebe Menschenrassen.

Montag, 08.03.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.03.2021, 10:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich auf einen Ersatz für den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz geeinigt. In Artikel 3 der Verfassung, der Benachteiligung unter anderem aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion verbietet, soll künftig von „rassistischen Gründen“ die Rede sein, wie Sprecher beider Ministerien am Freitag in Berlin bestätigten. Über die Einigung hatte zuvor der „Spiegel“ berichtet.

Den Sprechern zufolge haben die Ministerien einen entsprechenden Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Wann sich das Kabinett damit beschäftigen wird, blieb noch unklar.

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Zweidrittelmehrheit nötig

Der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus hatte in seinem Maßnahmenplan eine Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz nahegelegt. Kritisiert wird der Begriff, weil er insinuiert, es gebe verschiedene Menschenrassen und zudem eine Terminologie der Nationalsozialisten aufgreift. Es soll aber sichergestellt werden, dass bei einer Änderung der Zweck der Formulierung – der Schutz vor rassistischer Benachteiligung – nicht entfällt.

Für eine Grundgesetzänderung wird eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Die große Koalition bräuchte im Parlament dafür die Unterstützung der Opposition. Grüne und Linke plädieren selbst für die Streichung des Begriffs aus der Verfassung. (epd/mig) Aktuell Politik

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