Ulla Jelpke (Die Linke), innenpolitische Sprecherin © linksfraktion.de / Zeichnung MiG
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Abschiebung Kranker

Bundesregierung ist unbelehrbar

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert einen sorgsameren Umgang mit Kranken bei Abschiebungen. Die Bundesregierung bleibt unbelehrbar und stur.

Von Montag, 21.12.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 20.12.2020, 13:02 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem aktuellen Menschenrechtsbericht dringlich einen sorgsameren Umgang mit Kranken bei Abschiebungen eingefordert und entsprechende Gesetzesänderungen angeregt. Die geltenden Bestimmungen, die Betroffenen eine erhebliche Beweislast aufbürden und zahlreiche formelle Ausschlussregelungen vorsehen, seien verfassungsrechtlich bedenklich und führten in der Praxis zu einem unverhältnismäßigen Vorgehen, etwa zu Abschiebungen aus stationären Behandlungseinrichtungen.

Auf meine Frage hin zeigt sich die Bundesregierung nun unbelehrbar: Stur verweist sie darauf, dass die vergangenen Gesetzesverschärfungen verfassungsrechtlich geprüft worden seien. Ferner heißt es in der Antwort lapidar: „Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags in diesem Regelungskomplex für diese Legislatur sind umgesetzt.“ Hier wird nach dem Motto agiert, dass nicht sein kann, was nicht sein darf: Was schert uns die verfassungswidrige Praxis und was schert uns die Expertise des Menschenrechtsinstituts, wenn wir unseren Koalitionsvertrag abgearbeitet haben, lautet die brutale Botschaft.

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Die Bundesregierung antwortet weiterhin, die gesetzlichen Verschärfungen im Umgang mit Kranken bei Abschiebungen seien nach einem „umfangreichen Erfahrungsaustausch“ mit den „zuständigen Behörden in den Ländern“ erarbeitet worden. Genau das ist das Problem, das auch das Menschenrechtsinstitut benennt: Die Gesetzesänderungen beruhten ausschließlich auf den Berichten von Ausländerbehörden und Abschiebebürokraten, die sich über eine Vielzahl angeblich falscher Atteste beklagten. Diese Klagen wurden vom damaligen Bundesinnenminister de Maizière ungeprüft übernommen, im Parlament trat er dann sogar mit der nochmals überspitzten und offenkundig falschen Behauptung auf, dass „70 Prozent der Ausreisepflichtigen psychische Erkrankungen als Vollzugshindernis geltend gemacht“ hätten. Der SPD-Politiker Lars Castellucci bescheinigte dem Minister daraufhin im Parlament, mit seiner Aussage „das soziale Klima in unserem Land vergiftet“ zu haben, das sei „brandgefährlich“. Die Einschätzungen und der Rat von Flüchtlingsverbänden, Therapeut;innen und Ärzt:innen wurden im Gesetzgebungsverfahren hingegen konsequent ignoriert.

„Dass es mehrere parlamentarische Nachfragen brauchte, um dem Ministerium diese abschlägige Antwort zu entlocken, lässt die Vermutung aufkommen, dass das Innenministerium niemals wirklich vorhatte, bei diesem Thema auf medizinischen Rat zu hören.“

Im November 2017 erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken, dass es „Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundesärztekammer“ zum Thema der ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden geben werde. Auf wiederholte Nachfragen zum Stand dieser Gespräche erklärte das Bundesinnenministerium dann Ende April 2020, zweieinhalb Jahre später, dass die Gespräche mit dem Gesundheitsministerium und den Ärzteverbänden doch „nicht mehr erforderlich“ seien – denn: „Eine eventuell notwendige ärztliche Begleitung sowie die Medikamentenversorgung sind bei einer Rückführung zu jeder Zeit sichergestellt“.

Dass es mehrere parlamentarische Nachfragen brauchte, um dem Ministerium diese abschlägige Antwort zu entlocken, lässt die Vermutung aufkommen, dass das Innenministerium niemals wirklich vorhatte, bei diesem Thema auf medizinischen Rat zu hören. Denn die Einhaltung medizinisch-ethischer Standards und die Beachtung des Sachverstands von Psycholog:innen und Ärzt:innen würden dem Ziel einer gesteigerten Abschiebung auch von physisch und psychisch kranken Menschen klar entgegenstehen. Das weiß wohl auch das Bundesinnenministerium.

„Der Schutz der Gesundheit als vorrangiges Ziel staatlichen Handelns ist angesichts der Corona-Pandemie derzeit ein großes Thema. Bei Abschiebungen abgelehnter Flüchtlinge hingegen ist der Gesundheitsschutz zweitrangig, primär gilt das Motto von Abschiebungen um (nahezu) jeden Preis.“

Der Schutz der Gesundheit als vorrangiges Ziel staatlichen Handelns ist angesichts der Corona-Pandemie derzeit ein großes Thema. Bei Abschiebungen abgelehnter Flüchtlinge hingegen ist der Gesundheitsschutz zweitrangig, primär gilt das Motto von Abschiebungen um (nahezu) jeden Preis. Das zeigt auch das schockierende aktuelle Beispiel der versuchten Abschiebung und nunmehr Abschiebe-Inhaftierung einer traumatisierten jungen Frau aus Nürnberg, die seit acht Jahren in Deutschland lebt und ungeachtet ihrer Behandlungsbedürftigkeit infolge erlittener sexualisierter Gewalt ins Kriegsland Äthiopien abgeschoben werden soll. Diese unfassbare behördliche Brutalität ist auch Folge der gesetzlichen Verschärfungen, deren Rücknahme vom Institut für Menschenrechte zu Recht eingefordert wurde.

2011 hatte die Bundesregierung gegenüber dem UN-Anti-Folterausschuss folgende, gut klingende Zusicherung abgegeben: Es werde jede Abschiebung unterlassen, solange eine posttraumatische Belastungsstörung oder irgendein Anzeichen für ein Gesundheitsrisiko im Zusammenhang einer Abschiebung nicht ausgeschlossen werden könne. „Diese Aussage gilt weiterhin“, behauptete die Bundesregierung auf Nachfrage im Jahr 2016 – doch in der Abschiebepraxis wird diese staatliche Zusage immer und immer wieder gebrochen. Die Bundesregierung muss entsprechend ihrer internationalen Zusicherungen handeln und dem Gesundheitsschutz, der Teil der Menschwürde ist, auch im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts zur wirksamen Durchsetzung verhelfen. Meinung

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