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Trotz Corona

Erste Sammelabschiebung nach Afghanistan seit März

Erstmals seit März wurden wieder 30 Männer per Sammelflug nach Afghanistan abgeschoben. Flüchtlingsräte und Diakonie zufolge ist die Maßnahme „zynisch“ und „unverantwortlich“. Experten zufolge wurden Abschiebungen nach Afghanistan auf der Geberkonferenz in Genf ermöglicht.

Freitag, 18.12.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.12.2020, 17:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Zum ersten Mal seit März sind wieder abgelehnte Asylbewerber per Sammelflug nach Afghanistan abgeschoben worden. Wie das Bundesinnenministerium dem „Evangelischen Pressedienst“ mitteilte, wurden am Donnerstagmorgen insgesamt 30 Männer nach Kabul geflogen. Darunter seien 27 verurteilte Straftäter und ein Gefährder. Laut sächsischem Innenministerium startete der Flug vom Flughafen Halle-Leipzig aus.

Den Angaben zufolge handelte es sich um die erste Abschiebung nach Afghanistan seit März. Grund dafür sei unter anderem die Regierungsneubildung in Afghanistan. An der Abschiebung hätten sich 13 Bundesländer beteiligt.

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Abschiebung ist „zynisch“ und „unverantwortlich“

Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten. Vor dem Hintergrund des bundesweiten Lockdowns appellierten Flüchtlingsräte, Abschiebungen auszusetzen. „Dass trotz des nun auch in Deutschland ausgerufenen Lockdowns eine bundesweite Charterabschiebung ausgerechnet in das vom Bürgerkrieg und einer grassierenden Pandemie heimgesuchte Afghanistan – wo ein Drittel der Bevölkerung als infiziert gilt – stattfinden soll, ist purer Zynismus“, kritisierte Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Bereits am 7. Dezember hatte ein breites Bündnis von 47 Organisationen an die Innenministerkonferenz appelliert, Abschiebungen auszusetzen.

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Kritik erntete die Abschiebung auch von der Diakonie. „Eine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in das von Krieg, Pandemie und Terroranschlägen geschüttelte Land ist unverantwortlich“, erklärte Sachsens Diakoniechef Dietrich Bauer. In Afghanistan würden Rückkehrer aus Europa der Spionage und des Verrats bezichtigt, verhaftet und seien von Verfolgung und Gewalt betroffen. Zwar seien Abschiebungen ein legitimes Mittel des Rechtsstaates, aber sie müssten „auch noch für etwaige Straftäter und Gefährder im Einklang mit den Menschenrechten stehen“, hatte Bauer erklärt.

Entwicklungshilfe für Abschiebung

Das Bundesinnenministerium betonte, Rückführungen nach Afghanistan seien „unter Berücksichtigung des aktuellen Lagebildes des Auswärtigen Amtes“ nach wie vor möglich. Im Asylverfahren prüfe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in jedem Einzelfall sorgfältig, ob Anspruch auf Schutz in Deutschland bestehe.

Afghanistan-Experte Thomas Ruttig geht davon aus, dass die jetzt trotz fortbestehender Corona-Pandemie wieder bestehende Bereitschaft der afghanischen Regierung zur Entgegennahme von Abschiebungschartern mit dem Abschluss der Geberkonferenz in Genf am 23. und 24. November zusammenhängt. Dort wurde Afghanistan die Weiterfinanzierung der Entwicklungshilfe bis 2024 zugesagt und in der Abschlusskommuniqué die „Bekämpfung irregulärer Migration“ beschlossen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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