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Statistik

Zwei von drei Frauen in Frauenhäusern sind Migrantinnen

Zwei Drittel aller Frauen in Frauenhäusern sind Migrantinnen. Das geht aus einer aktuellen Erhebung hervor. Die Gründe sind vielfältig: kein Geld, kein Netzwerk, Diskriminierung und rechtliche Hürden.

Freitag, 11.12.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 10.12.2020, 16:47 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In den Frauenhäusern in Deutschland finden mehr Kinder Schutz als Frauen und mehr Frauen mit Migrationshintergrund als Frauen ohne Einwanderungsgeschichte. Wie aus der am Dienstag in Berlin vorgestellten Statistik der Frauenhauskoordinierung hervorgeht, lebten im Jahr 2019 in den bundesweit 182 Frauenhäusern 7.045 Erwachsene sowie 8.134 Kinder. Die Geschäftsführerin des Dachorganisation der Frauenhäuser, Heike Herold, beklagte fehlende Ressourcen für die Betreuung der Kinder.

Häusliche Gewalt erlebten Frauen jeden Alters, aller Einkommens- und Bildungsschichten und ethnischer Herkunft, jedoch suchten „besonders vulnerable Gruppen mit begrenzten finanziellen oder sozialen Ressourcen die Unterstützung der Frauenhäuser“, erklärte Herold. So gebe knapp jede dritte Bewohnerin an, körperliche und/oder psychische Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu haben, zwei von drei Frauen (66 Prozent) sind nicht in Deutschland geboren. Im Vergleich zum Vorjahr lassen sich kaum Veränderungen feststellen (2018: 65 Prozent). Im Jahr 2000 lag dieser Anteil noch bei 41 Prozent.

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Von diesen Frauen kamen 16 Prozent aus EU-Ländern, weitere 26 Prozent aus europäischen Nicht-EU-Ländern. In Afrika sind 17 Prozent der Frauen geboren, in Asien 38 Prozent. Die zehn häufigsten Herkunftsländer der Frauen mit Migrationserfahrung sind Syrien, Türkei, Afghanistan, Irak, Russland, Polen, Kosovo, Marokko, Serbien und Rumänien. Aus diesen Ländern kam etwa die Hälfte der Frauen mit eigener Migrationsgeschichte.

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Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Über die Herkunftsverteilung der Täter lasse diese Statistik keine unmittelbaren Rückschlüsse zu. Eine wichtige Rolle hierbei spiele vielmehr, dass Frauen aus nicht-deutschen Herkunftsländern regelmäßig stärker auf den Schutz der Frauenhäuser angewiesen sind. Grund sei in vielen Fällen, dass diese Frauen nicht über die gleichen sozialen Netzwerke und Ressourcen für alternative Möglichkeiten verfügten.

„Hinzu kommt die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, die ihre Suche nach Wohnraum (auch nach dem Frauenhausaufenthalt) besonders erschwert“, heißt es. Für geflüchtete Frauen können sich den Studienautoren zufolge zudem die Wohnsitzauflagen als schwierig erweisen. „Vor dem Hintergrund, dass geflüchtete Frauen insbesondere in Sammelunterkünften einem relativ hohem Gewaltrisiko ausgesetzt sind und es bislang keine bundesweit verpflichtenden Gewaltschutzkonzepte für ‚Gemeinschaftsunterkünfte‘ gibt, ist dies besonders problematisch“, so die Experten weiter.

Frauen ohne Aufenthaltstitel abhängig vom Partner

Frauen ohne eigenen Aufenthaltstitel sind der Erhebung zufolge ebenfalls mit besonderen Risiken und Herausforderungen konfrontiert. Sie müssen in Deutschland die gesetzlich vorgegebene dreijährige Ehebestandszeit einhalten, bevor sie das Anrecht auf einen ehegattenunabhängigen Aufenthaltstitel erwerben können. Hierdurch stehen sie in großer Abhängigkeit zu ihrem Partner, was die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung erschwert.

Die Mehrheit der Bewohnerinnen bringe viele und komplexe Beratungsbedarfe mit. „Aus der Praxis wissen wir aber, dass oft kaum Mittel für entsprechende Angebote wie Sprachmittlung, Kinderbetreuung oder Unterstützung für Frauen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen“, sagte Herold. Zudem muss fast die Hälfte der Betroffenen ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst finanzieren. Der Verband der Frauenhäuser setze sich daher für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt und eine einheitliche, ausreichende Finanzierung des Hilfesystems ein. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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