Baden-Württemberg
17 Polizeibeamte weiter im Dienst trotz rassistischen Chats
In einer Chatgruppe mit 17 Polizisten wurden rassistische Inhalte geteilt. Ermittlungen wurden in einem Fall aufgenommen - und wieder eingestellt. Alle Polizisten sind weiter im Einsatz bei laufendem Disziplinarverfahren.
Dienstag, 01.12.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 01.12.2020, 1:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Gegen 17 Beamte der Bereitschaftspolizei Bruchsal sind Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in einer anderen Strafsache sei ein Mobiltelefon sichergestellt worden. Bei dessen Auswertung sei eine Chatgruppe entdeckt worden, „in der offensichtlich auch Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen geteilt wurden“, teilte das baden-württembergische Polizeipräsidium Einsatz in Göppingen am Montag mit. Strafermittlungsverfahren gegen die Beamten hat die Staatsanwaltschaft nicht aufgenommen oder eingestellt.
Nach bisherigem Stand postete ein Beamter insgesamt drei Bilder mit nationalsozialistischem Hintergrund, hieß es weiter. Gegen ihn wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, das jedoch eingestellt wurde, weil laut Staatsanwaltschaft die Bilder nicht öffentlich verwendet oder verbreitet worden seien. Ein weiterer Beamter veröffentlichte nach derzeitigem Stand in dieser Gruppe drei Bilder mit möglicherweise rassistischem Hintergrund. In seinem Fall leitete die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren ein. Die weiteren 15 Polizeibeamten der Chatgruppe hatten nach jetzigem Kenntnisstand diese Bilder kritik- und kommentarlos hingenommen.
Gegen alle 17 beteiligten Beamten wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Zehn der beteiligten Beamten seien aktuell als Angehörige des Polizeipräsidiums im Einsatz. Die übrigen sieben seien mittlerweile bei den Polizeipräsidien Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim eingesetzt, hieß es weiter. „Handlungen und Gedankengut, welche den obersten Grundwerten unserer Demokratie widersprechen, sind bei der Polizei fehl am Platz und werden keinesfalls geduldet“, hieß es in der Mitteilung. Das gelte unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung durch die Staatsanwaltschaft. (epd/mig)
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