Rechte Chatgruppen

Polizistin klagt erfolgreich gegen Suspendierung

In der Affäre um mutmaßlich rechtsextreme Chatgruppen in der NRW-Polizei hat eine Beamtin erfolgreich gegen ihre Suspendierung geklagt. Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Land die Freistellung der Frau nicht hinreichend begründen können.

Freitag, 23.10.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.10.2020, 18:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In der Affäre um ein mutmaßlich rechtsextremistisches Netzwerk bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen hat eine Polizeibeamtin erfolgreich gegen ihre Suspendierung durch das Land geklagt. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag, dass die vom zuständigen Landesamt verfügte Freistellung der Frau vom Dienst rechtswidrig war, wie das Gericht mitteilte.

Die Beamtin war Mitglied einer von mehreren WhatsApp-Chatgruppen, in denen vor allem Beamte der Polizeiwache Mülheim an der Ruhr rechtsextremistische Nachrichten ausgetauscht haben sollen. Gegen etwa 30 Polizistinnen und Polizisten wird in diesem Zusammenhang ermittelt. (AZ: 2 L 1910/20)

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Gericht: Formelhafte Begründung reicht nicht

Die klagende Polizistin war im September nach Bekanntwerden der Vorfälle suspendiert worden. Der entsprechende Bescheid des Landesamtes ist laut der 2. Kammer des Gerichts nicht zulässig, weil bei der Suspendierung „der konkrete Einzelfall nicht in den Blick genommen“ worden sei. Das der Polizistin vorgeworfene Fehlverhalten – eine bereits im Oktober 2013 per Chat erhaltene Bilddatei, die eine Parodie auf Adolf Hitler zeigt – sei nicht weiter beschrieben worden, hieß es. Es habe lediglich eine „formelhafte Begründung des öffentlichen Interesses an der sofortigen Suspendierung“ gegeben, hieß es.

Zwingende dienstliche Gründe für die Suspendierung der Beamtin hätten nicht vorgelegen, entschieden die Richter. Aus der Mitgliedschaft in der Chatgruppe könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Polizistin die Bilddatei auch gesehen habe. Darüber hinaus zeige die Datei kein rechtsradikales Gedankengut: Die abgebildete Person sei offensichtlich nicht Hitler, sondern jemand, der mittels einer Parodie Hitler verspotte und überzeichne. Die vom Landesamt getroffene Einschätzung, der Besitz dieser Bilddatei stelle ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“ und einen „Verstoß gegen die politische Treuepflicht“ dar, könne deshalb nicht geteilt werden.

Reul bekräftigt Entschlossenheit

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte, die Entscheidung des Gerichts „zu respektieren“, zudem gelte in allen Verfahren die Unschuldsvermutung. Gleichwohl werde er an seiner „grundsätzlichen Entschlossenheit“ im Kampf gegen Rechtsextremismus in der Polizei festhalten, sagte Reul dem „Evangelischer Pressedienst“. „Ich werde meine Null-Toleranz-Linie im Kampf gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen weiter konsequent fortsetzen.“

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann das Land NRW Beschwerde vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster erheben. (epd/mig) Aktuell Recht

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