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Ein Antragsformular (Symbolfoto) © Krissie @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Überblick

Fragen und Antworten zum Leben in Pflegefamilien

Rund 81.400 Kinder lebten 2017 nach Angaben der Bundesregierung in Vollzeit in Pflegefamilien. Die Pflegeeltern müssen dabei zahlreiche Regelungen beachten. Ein Überblick:

Von Mittwoch, 12.08.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.08.2020, 17:36 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Welche Voraussetzung müssen Pflegeeltern mitbringen?

Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, darf nicht vorbestraft sein oder Krankheiten haben, die den Alltag wesentlich einschränken. Pflegeeltern müssen zudem finanziell abgesichert sein. Eine Ehe ist keine Voraussetzung, auch Alleinstehende oder unverheiratete Paare können ein Kind aufnehmen. Die Aufnahme eines Kindes bedeutet auch nicht, dass die Eltern ihren Job aufgeben müssen, so lange das Kind genug Zeit und Aufmerksamkeit bekommt. Ansprechpartner sind die Jugendämter oder Träger, die zwischen Pflegefamilie und Jugendamt vermitteln.

Worauf wird bei der Vermittlung noch geachtet?

Bei der Vermittlung wird darauf geachtet, dass Eltern und Kind keinen zu großen Altersabstand haben. Das Pflegekind sollte zudem das jüngste Kind in der Familie sein. Um sich auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten, gibt es Schulungen für die Pflegeeltern.

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Welche finanzielle Unterstützung bekommen Pflegeeltern?

Pflegeeltern bekommen ein monatliches Pflegegeld, das vom Jugendamt ausgezahlt wird. Die Höhe variiert je nach Alter des Pflegekindes, Bundesland und Kommune und soll unter anderem die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Bekleidung abdecken. Pflegeeltern können darüber hinaus Beihilfen und Zuschüsse zum Beispiel für Nachhilfeunterricht beantragen, unter Umständen Kindergeld bekommen und haben Anspruch auf Elternzeit.

Wie lange bleibt ein Pflegekind in der Familie?

Wenn Kinder und Jugendliche in ihrer Herkunftsfamilie nicht dauerhaft betreut werden können, kommen sie in die unbefristete Vollzeitpflege. Unter diesen Umständen leben sie meist bis zum Alter von 18 Jahren bei ihren Pflegeeltern, können aber auch einen längeren Verbleib beantragen.

In der befristeten Vollzeitpflege ist es das Ziel, dass Kind nach einem angemessenen Zeitraum wieder in die Herkunftsfamilie zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass die leiblichen Eltern in dieser Zeit ihre Erziehungsbedingungen verbessern. Die Dauer der befristeten Pflege kann daher stark variieren. Wenn sich die Umstände in der Herkunftsfamilie nicht verbessern, kann das Kind auch in die Dauerpflege kommen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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