Polizei, Einsatz, Sicherheit, Demonstration, Gewalt, Hundertschaft
Polizei © Eoghan OLionnain @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Abfrage beim Verfassungsschutz

Niedersachsen plant Verfassungstreue-Check für Polizisten

Vor jedem Neueintritt in den Polizeidienst soll in Niedersachsen in Zukunft eine automatische Abfrage beim Verfassungsschutz erfolgen. Damit will das Land den Einzug von Extremisten in die Polizei verhindern. Muslime werden bereits seit vielen Jahren überprüft.

Dienstag, 14.07.2020, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.07.2020, 19:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Niedersachsen will künftig alle Polizisten vor ihrem Eintritt in den Landesdienst automatisch auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen lassen. Das Innenministerium erarbeite derzeit eine gesetzliche Regelung für eine generelle Anfrage beim Verfassungsschutz, die dann automatisch vor jedem Neueintritt in den Polizeidienst gestellt solle, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Zwar gebe es in Niedersachsen kein Problem mit kriminellen oder gar extremistischen Personen in der Polizei. „Trotzdem müssen wir alles daransetzen, weiterhin zu verhindern, dass beispielsweise Extremisten oder Clanmitglieder unsere Polizei unterwandern.“ Derzeit werden Bewerber für den Polizeidienst nur mit deren Zustimmung überprüft.

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In Brandenburg sind entsprechende Pläne unterdessen noch weitreichender. Bei allen Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst des Landes soll dort künftig ein Verfassungstreue-Check erfolgen. Damit will das Land verhindern, dass Extremisten Einfluss in Schulen und Verwaltungen sowie bei Polizei und Justiz nehmen können.

Prüfung von Muslimen nicht neu

Niedersachsen begründet seine Fokussierung auf die Polizei dem Zeitungsbericht zufolge damit, dass an Polizeivollzugsbeamte, deren Aufgabe es ist, die innere Sicherheit und Ordnung zu schützen, besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Eignung gestellt würden. Hinzu komme, dass die Bewerber künftige Waffenträger seien.

Die sogenannte Sicherheitsüberprüfung ist nicht neu und bereits seit Jahren gesetzlich geregelt im Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Bisher wurden vornehmlich Personen mit augenscheinlich muslimischem Glauben zum Zwecke der Prävention und Gefahrenabwehr vonseiten des Verfassungsschutzes überprüft, wenn sie sich bei Bundeswehr, bei den Geheimdiensten oder bei der Polizei beworben haben. Selbst bei einfachen Tätigkeiten an sicherheitsrelevanten Bereichen in Flughäfen oder Kernkraftwerken werden Muslime einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. (epd/mig) Aktuell Politik

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