Strafverfahren, Anzeige, Staatsanwaltschaft, Polizei, Beleidigung
Ermittlungsverfahren eingestellt © MiG

"Du Kanaken-Schlampe"

Polizei findet Rassistin trotz Kfz-Kennzeichen nicht

Rassistischer Übergriff am hellichten Tag. Strafanzeige. Einstellung des Verfahrens: Täter konnte nicht gefunden werden. Die Geschichte von Sevim Demir zeigt, wie einfach die Polizei es Rassisten macht, unbestraft davonzukommen.

Von Freitag, 26.06.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.07.2020, 9:38 Uhr Lesedauer: 8 Minuten  |  

„Du Kanaken-Schlampe, ich kann deine Fotze bis hierhin riechen. Verpiss dich in dein Drecksland wo du herkommst. Sonst sorge ich dafür, dass du wegkommst“. Das sind Worte aus einem Gedächtnisprotokoll, das Sevim Demir1 am 17. Februar 2015 niedergeschrieben hat und bis heute aufbewahrt.

Sevim Demir arbeitet im Management einer lokalen Werbeagentur in Gummersbach im Bergischen Land, rund 50 Kilometer östlich von Köln. Auf dem Weg zur Arbeit hatte sie gegen halb neun Uhr morgens an der örtlichen Tankstelle angehalten und stand an der Zapfsäule, als eine Frau mittleren Alters aus einem Silber-Ford-Kombi stieg, schreiend auf sie zuläuft, sie am Jackenkragen packt, sie beleidigt und ihr droht, „eine zu ballern“. Wie habe sie es nur wagen können, sich vorzudrängeln.

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Ohnmacht, Demütigung, Angst, Wut.

„Ich war geschockt und wehrlos in dem Moment. Ich war auch verwirrt, weil ich mich gar nicht vorgedrängelt hatte. Ich hatte das Auto zuvor gar nicht bemerkt“, erinnert sich die damals 32-jährige Werbefachfrau an diesen Tag zurück. Ihr seien viele Gedanken durch den Kopf gegangen gepaart mit einem Wechselbad der Gefühle: „Ohnmacht, Demütigung, Angst, Wut“.

Erst nachdem die Frau von ihr abgelassen und wieder in ihr Silber-Ford-Kombi eingestiegen ist, kann Sevim Demir wieder klare Gedanken fassen. Sie will diesen rassistischen Übergriff so nicht stehenlassen. Sie geht an die Kasse und fragt den jungen Mann hinter dem Tresen nach Stift und Papier, um das Kfz-Nummernschild vom Silber-Kombi zu notieren. Sie fragt den Kassierer, ob es im Falle einer Anzeige Bilder von Überwachungskameras gibt. Der junge Mann bejaht. Die bekomme aber nur die Polizei zu sehen.

Anzeige bei der Polizei

Noch am selben Tag erstattet Sevim Demir mit dem Kfz-Nummernschild in der Hand und das Gesicht der Frau klar vor Augen Anzeige bei der Polizei. Auch die an der Tat unbeteiligte Beifahrerin im Silber-Kombi hat sie sich fest eingeprägt – ein junges Mädchen mit sichtbaren körperlichen Behinderungen. Nur ein paar Tage später erhält die 32-Jährige einen polizeilichen Anhörungsbogen, den sie ausfüllt – Tathergang, Personenbeschreibung, Kfz-Kennzeichen, Tatort, Zeugen.

Keine zwei Wochen später ruft die Polizei an, Sevim Demir steht im Kaufhaus an der Kasse. „Ich war völlig unvorbereitet. Mit einem Anruf hatte ich nicht gerechnet“, erklärt die Gummersbacherin und fährt fort: „Eine Frau E. B. erklärte mir, dass ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Sie erkundigte sich zunächst, ob ich mich am Kfz-Kennzeichen geirrt haben könnte. Nachdem ich ihr versicherte, dass ich mir sicher bin, fing sie an mir einzureden, dass ich das Nummernschild falsch notiert haben muss. Zwar gehöre das Kennzeichen zu einem Ford-Silber-Kombi, aber die Personenbeschreibung passe nicht zum Halter. Ich müsse mich geirrt haben. Ich konnte die Polizistin nicht überzeugen.“

Einstellung des Verfahrens

Gut zwei Monate später bekommt Sevim Demir, die türkische Wurzeln hat, Post von der Staatsanwaltschaft Köln. Darin wird ihr die Einstellung des Verfahrens noch einmal schriftlich mitgeteilt, „weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte“. Die Halterin des Fahrzeugs sei schwerbehindert und komme als Täterin nicht in Frage. Auch die Personenbeschreibung treffe nicht auf sie zu. Das Fahrzeug werde außerdem nur noch vom „Betreuer (männlich, 54 Jahre alt) geführt“. „Weitere Nachforschungen versprechen zur Zeit keinen Erfolg“, heißt es in dem Schreiben, das dem MiGAZIN vorliegt.

Der Brief löst bei Sevim Demir ein ähnliches Wechselbad der Gefühle aus, wie der rassistische Übergriff an der Tankstelle: Ohnmacht, Demütigung, Angst, Wut. „Ich wusste nicht, wie ich damit umgehen soll. Ich fühlte mich Angriffen dieser Art hilflos ausgeliefert. Ich bekam Angst und war verunsichert. Ich erinnerte mich immer wieder an die Polizistin am Telefon, die mir einzureden versuchte, ich hätte mich das Nummernschild falsch notiert. Eine andere Erklärung, warum die Täterin nicht gefunden werden konnte, fiel mir damals auch nicht ein. Ich musste mich tatsächlich geirrt haben“, erklärt die Werbefachfrau heute zurückblickend.

Fünf Jahre später. Januar 2020.

Sevim Demir ist mit dem Auto beruflich unterwegs im benachbarten Ort. Sie bemerkt im Kreisverkehr einen Silber-Ford-Kombi. Das Auto kommt ihr bekannt vor. „Augenblicklich hat mein Herz angefangen, schneller zu schlagen“, sagt die inzwischen 37-Jährige. Als sie einen Blick auf die Fahrerin werfen kann, ist sie sich sicher – die markanten Gesichtszüge sind unverkennbar. Spontan entschließt sie sich, dem Silber-Kombi zu folgen. „Die Einstellung des Verfahrens hatte mich nie in Ruhe gelassen. Ich konnte mir nicht erklären, dass die Frau nicht gefunden werden konnte“, erklärt die Werbefachfrau. Nach einer kurzen Fahrt parkt die Frau vor einem Einfamilienhaus, steigt aus und geht hinein. Sevim Demir wartet noch ein paar Minuten, geht dann an die Haustür, guckt nach dem Namen an der Tür, geht wieder zurück zu ihrem Auto und fährt davon.

Als sie wieder zur Ruhe kommt, googelt sie nach dem Namen. Sie findet schnell ein paar Einträge, ein Unternehmen und schließlich den Facebook-Account von der Frau mit zahlreichen Fotos von ihr und weiterer Personen. Aus den jeweiligen Kommentaren wird der Gummersbacherin klar, wer, wer ist. „Ich konnte das Schreiben der Staatsanwaltschaft jetzt einordnen. Das behinderte Mädchen, das vor fünf Jahren an der Tankstelle auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, ist offensichtlich Halterin des Fahrzeugs und Tochter der Täterin. Ihr Mann ist der Polizei gegenüber als Betreuer der Tochter aufgetreten und hat behauptet, nur er fahre das Fahrzeug. Bestimmt eine Schutzbehauptung, um die Ehefrau nicht zu verraten“. Anschließend vergleicht Sevim Demir das Nummernschild. „Ich wollte unbedingt wissen, ob ich das Kennzeichen damals richtig notiert und der Polizei übermittelt hatte“, erklärt sie. Sie findet das alte Schreiben der Staatsanwaltschaft. Darin ist das Kennzeichen angegeben. Korrekt.

Die Hoffnung

„Ich war wie vom Blitz getroffen, aufgewühlt. Wie konnte das sein? Das war die erste Frage, die mir durch den Kopf ging“, erklärt sie. Sie wendet sich an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte, den Fall erneut zu prüfen. Im Gespräch mit dem MiGAZIN erklärt die Werbefachfrau, wie erneut Hoffnung in ihr aufkeimte. „Diesmal hatte ich sogar die Adresse zur Hand und nicht mehr nur ein Kfz-Kennzeichen“, sagt sie.

Doch die Hoffnung währt erneut nicht lange. Anfang Februar 2020 teilt ihr die Staatsanwaltschaft schriftlich mit, dass das Verfahren nicht wieder aufgenommen werden könne. „Die Tat ist mittlerweile verjährt“, so der Staatsanwalt im zweiten und letzten Satz des Schreibens.

„Als ich das las, musste ich weinen vor Wut, ich konnte meine Tränen nicht zurückhalten. Ich fühlte mich von der Polizei alleine gelassen. Mir ging das Erlebte immer und immer wieder durch den Kopf und ich musste mir immer wieder vorstellen, wie schlampig die Polizei ermittelt haben musste – wenn sie denn überhaupt ermittelt hatte, und wie naiv ich war. Ich konnte mich nicht wehren gegen die Vorstellung, alleine gelassen worden zu sein vom sogenannten ‚Freund und Helfer‘ und wie einfach die Täterin davonkam; ich konnte mich nicht befreien von diesen erdrückenden Gedanken. „Wie kann es sein, dass die Polizei die Täterin trotz Kfz-Kennzeichen nicht ermittelt, obwohl sie im selben Haushalt mit der Kfz-Halterin, ihrer Tochter, lebt?“, fragt sie im Gespräch, erneut aufgewühlt und sichtlich enttäuscht.

Brief an die Staatsanwaltschaft

Eine Frage, die die 37-Jährige nicht mehr loslässt. Am 9. März 2020 entschließt sich Sevim Demir einen Brief an die Staatsanwaltschaft zu schreiben. „Ich musste das Erlebte verarbeiten und sah nur diese Möglichkeit“, erklärt sie dem MiGAZIN. Gleich zu Beginn ihres zweiseitigen Schreibens fragt Sevim Demir den Oberamtsanwalt, was er „über den Anschlag in Hanau“ denkt und ob man den Täter hätte aufhalten können. „Wissen Sie, mir geht es nicht darum, welche Nationalität diese Menschen hatten. Aber dem Täter war es wichtig ‚Kanaken‘ zu töten. Und genau so wurde ich an der Tankstelle beschimpft“, schreibt sie.

Die Gummersbacherin weiter: „Da hat nicht irgendjemand Arschloch oder blöde Kuh zu mir gesagt. Sondern mir ganz klar signalisiert, dass hier in meinem Geburtsland kein Platz für mich ist und ich nicht willkommen bin. Einfach so. Ohne Grund! Sie teilen mir in dem letzten Brief mit, dass das die Tat mittlerweile verjährt ist. So einfach geht das?“

„Ich war nicht glaubhaft, die Täter aber schon.“

Auf Anfrage des MiGAZIN erklärte die Staatsanwaltschaft Köln, sie könne dem vorliegenden Verfahrensablauf „in keiner Weise“ eine nachlässige Ermittlung entnehmen. Vielmehr habe sich die Polizei „sehr bemüht“, das Tatgeschehen „zügig aufzuklären“. Leider hätten die Videoaufnahmen der Tankstelle das Tatgeschehen [an der Tanksäule] (Anm. d. Red.) nicht eingefangen. Zudem sei der Betreuer der Kfz-Halterin „glaubhaft“ gewesen. Deshalb hätten sich weitere Ermittlungen „damals nicht zwingend“ aufgedrängt. Schließlich habe sich Frau Demir über die Einstellung des Verfahrens nicht beschwert.

Sevim Demir fehlen die Worte. „Ich war nicht glaubhaft, die Täter aber schon. Rassismus ist auch, wenn man nicht ermittelt“, sagt sie vorwurfsvoll. Ob sie schon eine Antwort auf ihren Brief an den Oberamtsanwalt bekommen habe? „Nein“, sagt die Gummersbacherin mit türkischen Wurzeln.

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Leitartikel Panorama
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