Islamfeindliche Straftat
Ermittlungen im Fall „Yasemin“ wieder aufgenommen
Das Ermittlungsverfahren im Düsseldorfer Fall "Yasemin" wurde wieder aufgenommen. Der Staatsschutz hat übernommen. Yasemin wurde Opfer eines islamfeindliches Übergriffs. Ein MiGAZIN-Bericht hatte Bewegung in den voreilig eingestellten Fall gebracht. Die Polizei räumt Fehler ein.
Montag, 04.12.2017, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 05.12.2017, 17:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Ermittlungen im Fall der 20-jährigen Yasemin (Name geändert), die an einer Düsseldorfer Haltestelle wegen ihres Kopftuches beleidigt und geschlagen wurde, wurden wieder aufgenommen. Wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem MiGAZIN bestätigte, hat jetzt der Staatsschutz übernommen und ermittelt wegen Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Zudem sei die Tat nachträglich als politisch motivierte Kriminalität eingestuft worden in der Kategorie „Islamfeindlichkeit“.
Yasemin, Jura-Studentin an der Universität Düsseldorf, wurde im Juli dieses Jahres auf offener Straße islamfeindlich beleidigt, geschlagen und gewürgt von einer fremden Frau. Nur mit großer Mühe konnte sich die 20-Jährige in eine nahegelegene Sparkassen-Filiale retten und Hilfe herbeirufen. Noch bevor Yasemin tätlich angegriffen wurde, war es ihr noch gelungen, mit ihrem Handy Fotos von der Angreiferin zu machen.
Die herbeigerufene Polizei hatte jedoch kein Interesse an den Fotos gezeigt und vor Ort keine Zeugen angehört. Wenige Wochen später wurde Yasemin von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mitgeteilt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, weil kein Täter ermittelt werden konnte.
Innenministerium: Polizei räumt Fehler ein
Nachdem das MiGAZIN über den Übergriff berichtete, schaltete sich die Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Schäffer in den Fall ein. Im Oktober und November wurde über den Vorfall im Innen- und Justizausschuss beraten. „Ich begrüße die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft“, erklärte Schäffer dem MiGAZIN. Wichtig sei zudem die inzwischen erfolgte Einstufung als politisch rechts motivierte Straftat. Bei den ersten Ermittlungen seien eindeutig Fehler durch die Behörden gemacht worden, „das hat mir die Landesregierung im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags auch bestätigt“, so Schäffer.
In dem Bericht des Ministeriums an den Innenausschuss heißt es, das Polizeipräsidium Düsseldorf habe „selbstkritisch einsatz- und kriminalfachliche Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung eingeräumt“. Bei Straftaten, bei denen eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, seien die erforderlichen Sofortmaßnahmen unter Ausschöpfung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten durchzuführen. „Dies ist hier unterblieben“, heißt es in dem Ministeriumsbericht weiter. Es hätten Zeugenbefragungen durchgeführt und die Fotos sichergestellt werden müssen. (mig) Aktuell Panorama
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