Änderung Freizügigkeitsgesetz/EU

Gemeinsames Familienleben in Deutschland bleibt weiter ausgeschlossen

Was lange währt, wird endlich gut? Eher nicht: Die geplanten Änderungen im Freizügigkeitsgesetz/EU laufen ins Leere und helfen Familien nicht. Im Gegenteil: Einwanderung nach Deutschland ist nicht zu erwarten - ist wohl Absicht.

Von Montag, 18.05.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.05.2020, 18:10 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Auf Druck der Europäischen Kommission und aus Angst vor weiteren Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) versucht die Bundesregierung derzeit die Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG) im Freizügigkeitsgesetz/EU korrekt umzusetzen.

Wo liegt das Problem? Nach der Unionsbürgerrichtlinie haben alle EU-Bürger*innen und ihre Familienangehörigen das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten und zu wohnen. So lautet das europäische Bürgerrecht der „Freizügigkeit“. Aber gilt dies auch für deren Familienangehörige, die selbst keine Unionsbürger sind?

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Ein Beispiel

Nicht für alle Familienangehörigen: Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft und Kinder bis zum 21. Lebensjahr können in die Bundesrepublik einreisen und sich hier aufhalten. Aber: andere Familienangehörige wie Geschwister, Onkel oder Tante haben dieses Recht nicht. Selbst de facto Lebenspartner*innen wird dieses Recht verwehrt. Und das verstößt gegen die Unionsbürgerrichtlinie. Sie schreibt vor, dass grundsätzlich jedem Familienmitglied von Unionsbürger*innen die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland möglich sein muss.

Ein Beispiel: Marco, ein italienischer Staatsbürger, will nach Deutschland einreisen, um hier an einer Universität zu lehren. Seine Ehefrau Rebecca, eine russische Staatsbürgerin, will mit ihm umziehen. Kein Problem. Sie möchte aber auch ihre pflegebedürftige Tante Olga, ebenfalls Russin, mitnehmen. Sie lebt schon seit Jahren in der Familie und das Ehepaar kommt für sie finanziell auf. Tante Olga hat Rebecca großgezogen. Das Einreisevisum von Tante Olga wird von der Deutschen Botschaft in Italien abgelehnt, da sie nicht als Familienmitglied angesehen wird.

Keine gleichen Rechte

Die Freizügigkeit in der Europäischen Union ist ein Erfolgsmodell, eine der zentralen Errungenschaften der Union. Deutschland profitiert erheblich von den Leistungen der Menschen aus anderen EU-Ländern, die in Industrie, Gesundheitssystem, Landwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Baubranche arbeiten.  Das gewährt ihnen aber nicht gleiche Rechte.

Nun liegt ein Referentenentwurf des Inneren, für Bau und Heimat vor, der die Mängel in der Umsetzung der Unionsbürgerrichtlinie beseitigen soll. Es sollen nun sogenannte „andere Verwandte“ in der Seitenlinie, also Geschwister, Onkel, Tanten der drittstaatsangehörigen EU-Bürger*innen unter sehr engen Voraussetzungen einreisen können. Unter die Voraussetzungen fallen: nachgewiesene Sicherung des Lebensunterhaltes für den „anderen Verwandten“, vorherigem nachgewiesenem zweijährigen Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft oder Pflegebedürftigkeit und dem Vorliegen einer besonderen Härte. Allerdings nur auf der Grundlage einer Ermessensentscheidung, also aller dafür und dagegen sprechenden Gesichtspunkte, versteht sich.

Lebensfremde Begriffe

Schon der Begriff „andere Verwandte“ ist lebensfremd, handelt es sich doch um einen Personenkreis, den wir in Deutschland ohne weiteres als Familienangehörige bezeichnen würden. Vollkommen unverständlich ist, wie die Personengruppe der pflegebedürftigen und von Krankheit betroffenen, also der besonders vulnerablen „anderen Verwandten“, diese Voraussetzung erfüllen soll. Das ist faktisch nicht möglich, da sie selbst nicht erwerbstätig sein können. Auch ein Rückgriff auf die verwandten Unionsbürger*innen ist auf Dauer nicht denkbar und lebensfremd.

Die geplanten Regelungen sind also so restriktiv, dass wohl kaum eine ernsthafte Zuwanderung nach Deutschland zu erwarten ist. Was wohl Absicht ist.

De facto Lebenspartner*innen bleiben weiterhin vom Nachzug und damit vom gemeinsamen Familienleben in Deutschland ausgeschlossen. Entgegen den Bestimmungen der Unionsbürgerrichtlinie. Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht der Wirklichkeit, die Millionen von Paaren in Deutschland leben.

Was hindert die Bundesregierung?

Was hindert die Bundesregierung daran die Unionsbürgerrichtline im Freizügigkeitsgesetz/EU endlich entsprechend umzusetzen?

Eine vermeintliche Überlastung der sozialen Sicherungssysteme? Der viel beschworene Sozialbetrug oder gar ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in Deutschland? Diese Unterstellungen könnten hier Pate stehen. Vor allem die Zuwanderung aus Rumänien, Polen und Bulgarien steht wahrscheinlich im Fokus.

In Wirklichkeit versuchen Zuwandernde aus der Europäischen Union, ihre Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu ergreifen. Dafür sprechen auch die Zahlen. In Deutschland arbeiten rund 2,5 Millionen Staatsangehörige aus anderen EU-Ländern. Und sie alle haben auch Familie. Meinung

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  1. matthias sagt:

    Die rechtliche Situation ist in diesem Zusammenhang richtig dargestellt, der Teil „was hindert die Bundesregierung“ allerdings nur teilweise.

    Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass der weit überwiegende Teil derjenigen, die das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen an einer Erwerbstätigkeit interessiert. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der wesentlichsten Errungenschaften der Freizügigkeit.

    Auch der Familiennachzug ist es. Dabei ist es dem Gesetzgeber egal, ob durch Nachzug der unmittelbaren Familienangehörigen ein Anspruch auf Sozialleistungen entsteht.

    Aber die pflegebedürftige Tante des Ehemannes ist eben kein unmittelbarer Familienangehöriger. Selbstverständlich besteht auch hier ein Nachzugsrecht, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Natürlich wird vom Gesetzgeber hier nicht darauf verzichtet. Würde er dies tun und einen Nachzug ins Sozialsystem auch außerhalb der Kernfamilie zulassen, bestünde doch tatsächlich die Gefahr der Überlastung unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Das ist auch überhaupt nicht verwerflich, denn das Geld ist eben nicht unbegrenzt vorhanden.

    Insofern ist dann auch die Überschrift zum Artikel befremdlich. Ein Zusammenleben ist problemlos möglich – aber eben nur der Kernfamilie.