EU-Asylsystem

Bundesregierung will Vorprüfung von Asylanträgen an EU-Außengrenzen

Die Bundesregierung einigt sich auf ein Konzept für das europäische Asylsystem. Es sieht unter anderem eine Vorprüfung von Asylanträgen an EU-Außengrenzen vor und Maßnahmen zur Verteilung von Flüchtlingen.

Montag, 10.02.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.02.2020, 15:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung hat sich auf ein Konzept geeinigt, das sie in die Beratungen über das gemeinsame europäische Asylsystem in Brüssel einbringen will. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Freitag in Berlin einen Bericht des „Spiegel“, wonach es eine abgestimmte Position gibt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will im März einen neuen Vorschlag für eine Reform des europäischen Asylsystems vorlegen, über die die Mitgliedstaaten seit Jahren streiten.

Wie der „Evangelische Pressedienst“ aus Regierungskreisen erfuhr, enthält das Konzept der Bundesregierung drei Kernelemente: eine Vorprüfung von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen und im Inland, ein „Zuständigkeitsregime“ anhand eines Verteilschlüssels und Maßnahmen, um diese Verteilung durchzusetzen.

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Bei der Vorprüfung soll die Feststellung der Identität und die Registrierung in der Datenbank Eurodac erfolgen. Bei Anträgen, die offensichtlich keinen Erfolg haben, weil eine Schutzbedürftigkeit nicht gesehen wird, sollen dem Konzept zufolge aber auch Einreiseverweigerungen und Zurückweisungen ausgesprochen werden.

Notfalls durch Freiheitsberaubung

Durch „geeignete, notfalls freiheitsbeschränkende“ Maßnahmen, die zeitlich begrenzt werden sollen, soll dem Konzept zufolge an den Außengrenzen sichergestellt werden, dass sich Antragsteller der Vorprüfung nicht entziehen. Wird ein Asylbewerber erst in einem Mitgliedstaat im Inland registriert, soll es ebenfalls diese Vorprüfung geben. Dieser Personengruppe solle kein Vorteil daraus erwachsen, dass sie nicht bereits an der Außengrenze geprüft wurde, hieß es.

Flüchtlinge, die nicht zurückgewiesen werden, sollen dem Konzept zufolge nach einem Schlüssel in der EU verteilt werden, der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Um zu verhindern, dass Asylantragsteller in einen anderen EU-Staat gehen, sollen Aufnahmeleistungen „grundsätzlich ausschließlich vom zuständigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt“ werden. Sowohl für die Vorprüfung als auch die Verteilung sieht das Konzept Rechtsschutz sowie eine umfassende Aufklärung über Verfahrensrechte vor.

Bisher gilt Dublin

Wann es tatsächlich eine Reform des EU-Asylsystems gibt, ist völlig offen. Derzeit gelten weiter die sogenannten Dublin-Reglungen, nach denen der Ersteinreisestaat eines Flüchtlings für dessen Verfahren und Versorgung zuständig ist.

Seit der Fluchtbewegung 2015 bemühen sich einige Staaten, darunter Deutschland, um eine Reform, die für eine gerechtere Verteilung sorgen soll. Vor allem die osteuropäischen Staaten stemmten sich bislang aber dagegen. Für die Prüfung der Asylanträge sind bislang die zuständigen Staaten selbst verantwortlich. Die Idee von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), diese Prüfung an die Außengrenzen auszulagern, wurde von Flüchtlingsorganisationen heftig kritisiert. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Gerrit sagt:

    Vorprüfung an den Außengrenzen ????

    „Sie“ bekommen es doch jetzt schon nicht geregelt. Das beste Beispiel sind die griechischen Inseln, wo Menschen unter unwürdigen Bedingungen leben müssen.

    Vermutlich werden „sie“ weiter streiten über Lösungen … über Jahre … auf den Schultern der Flüchtlinge.

    Man sollte sich mehr und besser um Fluchtursachen kümmern und an der Stellschraube drehen. Dann kann man mittel- und langfristig etwas bewegen.

    Die EU agiert wie ein Trupp Bauarbeiter, der an einem Rohrbruch steht. Anstatt den Fehler zu suchen und abzustellen, streiten sie darüber, wer den nächsten Eimer holt, um das Wasser aufzufangen.

    Bekämpft nachhaltig die Fluchtursachen, behandelt die gekommenen Menschen anständiger und integriert sie besser. Z.B. das „Lieferkettengesetz“ wäre so ein Ansatz, um gegen die Ausbeutung etwas zu unternehmen. Ein Marshall-Plan für Afrika. Faire Bezahlung der dort erbrachten Leistungen und Rohstoffe usw. usw.

    Alles andere ist STÜCKWERK!