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Die Tatwaffe der NSU, eine Ceska © Friedrich Burschel

Innenausschuss

Immer mehr Rechtsextremisten haben einen Waffenschein

Die Zahl der Rechtsextremisten, die einen Waffenschein besitzen, ist Berichten zufolge deutlich angestiegen. Derweil prüft das Bundesinnenministerium, wie man die rechte Szene entwaffnet.

Dienstag, 12.11.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.11.2019, 17:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Immer mehr Rechtsextremisten in Deutschland besitzen laut einem Medienbericht einen Waffenschein. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, habe am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Bundestages ausgesagt, dass zurzeit 910 Rechtsextremisten rechtmäßig im Besitz eines Waffenscheines seien, berichtet das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf übereinstimmende Aussagen von mehreren Teilnehmern der vertraulichen Sitzung.

Danach nahm die Zahl im Vergleich zum 31. Dezember 2018 nochmals deutlich zu. Damals befanden sich dem Bericht zufolge 792 Rechtsextremisten legal im Besitz eines Waffenscheines.

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Das Bundesinnenministerium prüfe Möglichkeiten, die rechte Szene zu entwaffnen, hieß es weiter. Allein im vergangenen Jahr wurden deutschen Rechtsextremisten 570 Waffenscheine entzogen, wie Haldenwang den Angaben zufolge dem Innenausschuss sagte. (epd/mig)

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  1. Thorsten Janßen sagt:

    Die gezeigte Waffe ist ein getunter Colt 1911 (Original oder Clon). Keine Czeska.
    Es geht hier in diesem nicht wirklich gut recherchierten „Bericht“ auch nicht um den Besitz von „Waffenscheinen“.
    Ein Waffenschein berechtigt, eine scharfe Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen. Diese Behördlich erteilte Erlaubnis haben äusserst wenige Personen hier in Deutschland. Fast ausschließlich Werttransport – und Bewachungsunternehmen
    Nahezu keine Einzelpersonen.
    Was anscheinend mit vagen, nicht nachvollziehbaren Zahlenangaben gemeint sein soll, ist die „Waffenbesitzkarte“.
    Diese WBK wird – auch wieder nach strenger behördlicher Prüfung – an Sportschützen, Jäger und Sammler ausgegeben. Diese berechtigt in keinster Weise zum Tragen einer scharfen Waffe in der Öffentlichkeit.