Verwaltungsgericht Dresden
Neonazi-Veranstaltung in Ostritz bleibt verboten
Eine für Samstag in Ostriz geplante Neonazi-Veranstaltung wurde vom Verwaltungsgericht Dresden untersagt. Die Kommune geht von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.
Donnerstag, 10.10.2019, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.10.2019, 12:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Verwaltungsgericht Dresden hat eine für Samstag in Ostritz geplante Neonazi-Veranstaltung untersagt. Ein Eilantrag des Veranstalters gegen ein Verbot durch die Stadt sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am Mittwoch in Dresden mit. In ihrer Entscheidung sei die Kammer aber nur teilweise der Argumentation der ostsächsischen Stadt gefolgt. (Az: 6 L 788/19)
Die Kommune hatte die Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ am 4. Oktober mit der Begründung untersagt, dass von der Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Die Stadt war nach eigenen Angaben zu der Auffassung gelangt, dass die Veranstaltung entgegen ihren öffentlichkeitswirksamen Darlegungen keinen Sportcharakter habe, sondern in den Dienst der rechtsextremen Kampfertüchtigung gestellt werde.
Öffentliches Interesse überwiegt
Das Gericht teile die Einschätzung, dass die geplante Veranstaltung nicht in erster Linie sportlichen Charakter habe, sondern der „Schaffung eines Zusammengehörigkeitsgefühls und der gegenseitigen Bestärkung im politischen Kampf gegen das hassenswerte System der freiheitlich demokratischen Grundordnung dienen solle“. Die Kammer gehe jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von einer „konkreten Gefahr“ der Veranstaltung aus.
In der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse, die demokratische Grundordnung zu sichern, und dem wirtschaftlichen Interesse des Veranstalters sei die Entscheidung aber dennoch zulasten des Antragstellers ausgefallen, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (epd/mig) Aktuell Recht
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