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Rechtswidrig

NRW will Asylbewerber nicht in regulären Gefängnissen unterbringen

Nordrhein-Westfalen lehnt die Unterbringung von Asylbewerbern in regulären Gefängnissen ab. Justizminister Biesenbach verweist auf höchstrichterliche nationale und EU-Rechtsprechung und erteilt den Plänen von Bundesinnenminister Seehofer eine Absage.

Dienstag, 23.04.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.04.2019, 16:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Land Nordrhein-Westfalen lehnt die Pläne zur Unterbringung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern in regulären Gefängnissen ab. Gegen eine entsprechende Praxis spräche zum einen der rechtliche Rahmen, der es untersage, Abschiebehäftlinge genauso unterzubringen wie Strafgefangene, sagte der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vergangene Woche Donnerstag in WDR5-„Morgenecho“. Das hätten sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof festgestellt. Zudem sei die Auslastung in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten mit durchschnittlich 97 Prozent bereits jetzt sehr hoch, erklärte der Minister.

Überdies verfüge das Land mit der Abschiebehaftanstalt in Büren über eine Einrichtung, die 140 Plätze für ausreisepflichtige Asylbewerber vorhält, betonte der Minister. Deshalb müsse Nordrhein-Westfalen derzeit „ohnehin keinen Gebrauch“ machen von der Regelung, die die Bundesregierung plant.

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Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen, dass eine Ausweitung der Haftmöglichkeiten für ausreisepflichtige Ausländer, Kürzungen von Sozialleistungen für bestimmte Gruppen und einen neuen Duldungsstatus für Menschen mit ungeklärter Identität vorsieht. Die Entscheidung im Bundestag steht noch aus. Ziel von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist es, Abschiebungen konsequenter durchzusetzen. (epd/mig)

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