
8.500 Klagen
Deutschland lehnt viele Asylsuchende aus dem Iran ab
Von 11.400 Asylanträgen von Menschen aus dem Iran wurden 2018 lediglich 2.600 positiv beschieden. Mehr als 8.500 Iraner klagten an Verwaltungsgerichten gegen die Bamf-Entscheidung. Die Linke fordert Änderungen im Bamf.
Mittwoch, 13.03.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.03.2019, 17:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Flüchtlinge aus dem Iran erhalten nur selten Asyl in Deutschland. Insgesamt entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Jahr über 11.430 Asylanträge von Menschen aus dem Staat unter schiitischer Führung, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Doch lediglich 2.619 Iraner erhielten Schutz in Deutschland.
Mehr als 5.000 Asylsuchende lehnte das Bamf den Angaben zufolge ab. Fast 4.000 Verfahren wurden eingestellt, weil der Antragsteller ausreiste oder sein Asylgesuch zurückzog. Mehr als 8.500 Iraner klagten im vergangenen Jahr an deutschen Verwaltungsgerichten gegen die Bamf-Entscheidung, wie es weiter hieß. So bekamen laut Antwort der Bundesregierung 2018 noch einmal fast 1.300 Menschen durch ein Urteil einen Schutzstatus.
Linke fordert Änderungen im Bamf
Die Linke im Bundestag kritisiert die Asylentscheidungen des Bundesamts zum Iran. Die hohe Zahl der Urteile an deutschen Gerichten gegen negative Bamf-Bescheide sei ein starkes Indiz dafür, dass „in der Prüfpraxis des Bamf bei iranischen Asylsuchenden vieles falsch läuft“, sagte die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke. Sie forderte rasche Änderungen im Bamf.
„Die Gefahren, die abgeschobenen Iranern bei der Rückkehr in den Iran drohen, werden von der Bundesregierung systematisch verharmlost“, erklärte Jelpke. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen werden vor allem Oppositionelle, Christen und Homosexuelle vom Regime in Teheran verfolgt. Auch das Bamf selbst sprach in einem „Entscheiderbrief“ im Februar von einem „steigenden Migrationsdruck“ 40 Jahre nach der Islamischen Revolution. Folter und eingeschränkte Religionsfreiheit seien weiterhin Teil des politischen und juristischen Systems im Iran, hieß es in der Publikation. (epd/mig)
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