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Ein Kind (Symbolfoto) © simaje auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Asyl-Politik

Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als "Meilenstein".

Donnerstag, 31.01.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.02.2019, 17:13 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden.

Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich.

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Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden.

Seehofer: Gesetz Meilenstein

Seehofer bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein“, das auch zu mehr Sicherheit beitrage. Die Änderungen gehen seinen Worten zufolge auf Erfahrungen aus dem Datenaustausch der vergangenen Jahre zurück.

Der Bundestag hatte vor zwei Jahren im Zuge der hohen Fluchtzuwanderung das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossen, um Flüchtlinge schneller zu registrieren und Doppelmeldungen auszuschließen. Das damals eingeführte Datensystem speichert neben Stammdaten zur Person auch Fingerabdrücke, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Qualifikationen. Außerdem können mehr Behörden als früher auf die Daten zugreifen, neben den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingen unter anderen Polizei, die Bundesagentur für Arbeit und die zuständigen Sozialhilfebehörden. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Ute Plass sagt:

    Auf den Migazin-Beitrag über Seehofers „Meilenstein“-Gesetz,
    weisen die NDS hin: https://www.nachdenkseiten.de/?p=48945#h08

    Wie glaubwürdig sind alle Reden zum Holocaust-Gedenktag,
    wenn solche Gesetze zur ‚Normalität‘ werden?