Justizministerin
Abschiebehaft und Strafhaft müssen getrennt bleiben
Das Bundesinnenministerium möchte Abschiebehäftlinge künftig auch in ganz normalen Gefängnissen unterbringen. Bundesjustizministerin Barley kritisiert das Vorhaben.
Montag, 21.01.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 22.01.2019, 16:50 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
In der großen Koalition wird über einen härteren Kurs bei Abschiebungen diskutiert. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kritisierte Überlegungen des Bundesinnenministeriums, Abschiebehäftlinge künftig auch in regulären Justizvollzugsanstalten unterzubringen. „Abschiebehaft und Strafhaft sind zwei unterschiedliche Dinge, was auch richtig ist“, sagte Barley im Interview der Woche im Deutschlandfunk. Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) bekräftigte dagegen: „Wir sollten darüber nachdenken, das strenge Trennungsgebot zu lockern, nach dem abzuschiebende Personen nicht in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden dürfen.“
Es gehe nicht darum, sie in die gleiche Zelle oder den gleichen Trakt mit Straftätern zu sperren, betonte Mayer in der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag). „Es geht darum, im Ausnahmefall in derselben Liegenschaft einer Justizvollzugsanstalt auch abzuschiebende Personen unterzubringen.“ Derzeit gebe es mit nur 420 viel zu wenige Abschiebehaftplätze in Deutschland. „Manche Bundesländer haben keinen einzigen Haftplatz.“ Die „größte Achillesferse unserer Flüchtlingspolitik“ sei eine viel zu große Zahl an Ausreisepflichtigen, „die unser Land nicht verlassen, obwohl sie kein Bleiberecht in Deutschland haben“, monierte der Staatssekretär. Der Rechtsstaat müsse geltendes Recht auch durchsetzen.
Barley: Trennung zwischen Abschiebe- und Strafhaft
Justizministerin Barley sagte dagegen, das größte Problem bei Abschiebungen sei, dass die Herkunftsländer die Personen nicht zurücknähmen. „Da ist schon ewig das Innenministerium in der Pflicht, Abkommen zu verhandeln, und schafft es nicht“, kritisierte die SPD-Politikerin. Es habe in den vergangenen Jahren schon zahlreiche rechtliche Verschärfungen gegeben. Es gebe kein Regelungs-, sondern ein Vollzugsdefizit.
In Strafhaft komme, wer als Straftäter verurteilt sei. „Das ist etwas anderes, als wenn man nur in Haft genommen wird, weil man auch tatsächlich am Ende abgeschoben werden können soll“, betonte die Justizministerin: „Von daher ist diese klare Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafhaft einzuhalten.“
Integrationsminister Stamp skeptisch
Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) äußerte sich skeptisch. Es werde europarechtliche Probleme geben, sagte er im Deutschlandfunk und bezog sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen, sondern nur in speziellen Einrichtungen untergebracht werden dürfen. Stamp hält aber Sonderregelungen für besonders gefährliche Personen und für einen bestimmten Zeitrahmen für denkbar.
Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) betonte, die Zahl der Abschiebungen sei zu niedrig. „Der Bundesinnenminister arbeitet daher mit Hochdruck an einem Gesetz, Abschiebehindernisse weiter abzubauen“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Die Behörde müsse neue Befugnisse bekommen, um die Ausreisepflicht durchzusetzen. Zudem solle die Zahl der Haftplätze erhöht werden. „Es muss künftig viel schwieriger werden, sich der Abschiebung zu entziehen“, sagte Brinkhaus. „Der Bundesinnenminister hat hier unsere volle Unterstützung.“ (epd/mig) Aktuell Politik
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