Bereinigte Zahlen

Bis Ende 2018 rund 2.600 Visa für Familiennachzug erteilt

Das Kontingent für den Familiennachzug vor allem syrischer Flüchtlinge wurde 2018 wie erwartet nicht ausgeschöpft. Rund 2.600 Visa wurden bis Ende Dezember erteilt. Mindestens 25.000 Menschen warten noch auf das Wiedersehen mit ihren Angehörigen.

Donnerstag, 10.01.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 15.01.2019, 20:51 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das Kontingent für den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland für das Jahr 2018 ist nicht ausgeschöpft worden. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte, wurden bis Ende vergangenen Jahres 2.612 Visa erteilt. 3.260 Anträge auf Familiennachzug wurden demnach bewilligt. Vorhanden waren 5.000 Plätze – seit August mit Inkrafttreten der Neuregelung für subsidiär geschützte Flüchtlinge 1.000 pro Monat. Ob die restlichen Plätze verfallen oder doch noch in die nächsten Monate übertragen werden, blieb offen.

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern nur den untergeordneten Status zum Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land erhalten. Seit August 2018 gilt nach langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1.000 Angehörige pro Monat kommen können.

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Das dahinter stehende Verfahren ist kompliziert. Die Anträge nehmen die Auslandsvertretungen vorrangig in den Nachbarstaaten Syriens entgegen. Nach ihrer Prüfung werden die Ausländerbehörden in Deutschland konsultiert, bevor letztlich das Bundesverwaltungsamt über die Auswahl entscheidet und wiederum den Auslandsvertretungen mitteilt, wer ein Visum bekommt. Das Verfahren sorgte zu Beginn dafür, dass nur wenige Anträge bearbeitet wurden. Die Koalition verständigte sich deswegen darauf, übrige Kontingentplätze bis Jahresende auf den Folgemonat zu übertragen. Mit dem Jahreswechsel sollte allerdings ein Schnitt gemacht werden und die Zahl von 1.000 pro Monat nicht mehr überschritten werden.

Zahl der Terminanfragen weit niedriger als angenommen

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu am Mittwoch nur, es seien keine gesetzlichen Änderungen geplant. Die Übertragung war aber auch im Vorjahr nicht gesetzlich festgeschrieben. Mitte Dezember hieß es aus dem Auswärtigen Amt, dass über eine Übertragung der Plätze zwischen Außenamt und Innenministerium verhandelt werde.

Wie am Mittwoch außerdem bekannt wurde, ist die Zahl der Terminanfragen für Anträge auf den Familiennachzug weit niedriger als bislang angenommen. Gegenwärtig liegen rund 25.000 solcher Anfragen von Syrern in den Botschaften und Konsulaten der Nachbarstaaten vor, wie aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Hinzu kommen rund 3.000 Anfragen von Irakern. Mitte Dezember war noch von 44.000 Terminanfragen die Rede.

Jelpke: Das ist eine Schande

Die Listen seien vor Kurzem auf Aktualität überprüft worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Doppel- und Mehrfachbuchungen bei den verschiedenen Auslandsvertretungen sowie inzwischen obsolete Eintragungen seien gelöscht worden. Die Bereinigung habe zu einer „erheblichen Reduzierung“ der noch aktiven Terminregistrierungen geführt.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke sagte, nicht Hunderttausende oder Millionen warteten sehnlichst darauf, endlich mit ihren Angehörigen zusammen zu kommen, „wie uns die Scharfmacher von der AfD und den Regierungsbänken weiß machen wollten“. „Es ist eine Schande, dass wegen dieser vergleichsweise geringen Zahl das Menschenrecht auf Familienleben für subsidiär Geschützte außer Kraft gesetzt und die Gesellschaft im erbittert und erbarmungslos geführten politischen Streit hierum verhetzt wurde“, kritisierte die Innenpolitikerin. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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