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Moscheekuppel © Islamwoche Berlin

Steuern, Beiträge, GmbH?

Fragen und Antworten zur Moscheesteuer

Um den ausländischen Einfluss auf deutsche Moscheegemeinden zu minimieren, wünschen sich viele Politiker in Deutschland eine Islamsteuer nach dem Vorbild der Kirchensteuer. Denkbar, aber es gebe rechtliche Hürden, kommentierte das Bundesinnenministerium die entflammte Debatte. Hinter der Steuer steckt ein kompliziertes Konstrukt, und nicht alle Kirchen erheben Steuern. Das MiGAZIN beantwortet die wichtigsten Fragen. Von Corinna Buschow

Mittwoch, 09.01.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.01.2019, 13:27 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Warum gibt es in Deutschland bislang keine Moscheesteuer?

Im Islam ist eine Mitgliederregistrierung wie bei den Kirchen unüblich – das ist eine entscheidende Hürde für die Steuer. Solange der Staat nicht weiß, wer genau hinter der Religionsgemeinschaft steht, erfüllt sie nicht die Voraussetzung für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese ist Voraussetzung für die Berechtigung, eine eigene Steuer zu erheben. So definiert es das Grundgesetz, das die Maßgabe dafür aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen hat. Zudem ist der Islam in Deutschland vielfältig.

Wie finanzieren sich die Moscheegemeinden?

Islamische Gemeinschaften sind auf Spenden und die Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. Viele Moscheen werden aber auch aus dem Ausland unterstützt. In den Gemeinden des Türkei-nahen Verbands Ditib, zu dem 900 Moscheen gehören, beten beispielsweise aus der Türkei entsendete und von dort bezahlte Imame vor. Diesen Einfluss aus dem Ausland würde die Politik gern beenden.

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Kann der Staat eine Moscheesteuer verordnen?

Nein. Laut Grundgesetz kann jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten. Ob sie vom Recht des Steuereinzugs Gebrauch macht, ist ihre Entscheidung.

Welche Religionsgemeinschaften erheben in Deutschland Steuern und welche nicht?

In Deutschland erheben die evangelische und katholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden eine Steuer von ihren Mitgliedern. Die Kirchensteuer wird auf Einkommen und Kapitalerträge erhoben und automatisch vom Finanzamt abgeführt. Der Staat erhält für diese Dienstleistung zwischen zwei und vier Prozent des Aufkommens. Es gibt aber auch Religionsgemeinschaften, die keine Steuern erheben. So sind beispielsweise die rund 3.500 Gemeinden der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) Körperschaften des öffentlichen Rechts, ziehen aber keine Steuern ein.

Welche Alternativen gibt es zur Steuer?

Die evangelischen Freikirchen finanzieren sich laut VEF über freiwillige Beiträge und Spenden ihrer rund 270.000 Mitglieder. Im Sommer dieses Jahres wurde in Berlin zudem eine „Stiftung Islam in Deutschland“ gegründet mit dem Ziel, neben Integrationsprojekten auch eine Moscheegemeinde zu finanzieren.

Kann der Staat den Religionsgemeinschaften Geld geben?

Wegen historischer Verpflichtungen erhalten zwar die Kirchen und der Zentralrat der Juden Staatsleistungen, die direkte Finanzierung von Religionsgemeinschaften ist wegen des Gebots der Trennung von Staat und Religion aber nicht möglich. Bei der Deutschen Islam Konferenz Ende November hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das Programm „Moscheen für Integration“ angekündigt, über das Gemeinden für vorhandene Integrationsprojekte Geld erhalten können und dafür gegebenenfalls finanzielle Spielräume für die Anstellung eines Imams gewinnen. Zwei Millionen Euro stehen nach Angaben seines Ministeriums für das kommende Jahr zur Verfügung, bis Ende 2021 sind insgesamt 7,5 Millionen Euro für das Programm eingeplant. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Ute Plass sagt:

    „Allein, dass der Staat das Inkasso organisiert für eine private Organisation, das ist ein finanzverfassungsrechtliches Unikum weltweit. Das gibt es nur in Kleinigkeiten, so vier, fünf Schweizer Kantone machen das ein bisschen so ähnlich. Aber dieses flächendeckende staatliche Inkasso auf der Grundlage des verfassungswidrigen Eintrags der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte, von den Nazis 1933 eingeführt, von den Alliierten auf Einflussnahme der evangelischen Kirche niemals wieder korrigiert worden.“

    Zitiert aus folgendem, informativen Beitrag:

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/kirchenkritiker-zur-moscheesteuer-keinen-mumm-fuer-echte.1008.de.html?dram:article_id=437106