Anzeige

Gesetzesänderung

Länder wollen Leistungen für Doppelasylbewerber kürzen

Asylbewerber, die bereits in einem anderen europäischen Land registriert sind, sollen nach dem Willen der Bundesländer weniger Sozialleistungen erhalten. Von den Kürzungen könnten ungefähr ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein.

Dienstag, 18.12.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.12.2018, 23:20 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesländer wollen Asylbewerbern, die bereits in einem anderen europäischen Land registriert sind, die Sozialleistungen kürzen. Medienberichten zufolge fordern die 16 Ministerpräsidenten die Bundesregierung dazu auf, das Asylbewerberleistungsgesetz so zu erweitern, dass „Dublin-Fälle nur noch gekürzte Leistungen erhalten“. Der Beschluss sei nach der Dezember-Konferenz der Länderchefs an die Bundesregierung versandt worden.

Von den Kürzungen könnten ungefähr ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein. Im ersten Halbjahr 2018 habe es rund 77.000 Asylerstanträge und rund 30.000 Übernahmeersuchen gegeben. Bei diesen Migranten sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu dem Ergebnis gekommen, dass ein anderer Dublin-Staat für das Asylverfahren zuständig ist und habe das jeweilige Land gebeten, die Migranten zurückzunehmen.

___STEADY_PAYWALL___

Rund 21.000 Mal hätten die angefragten Staaten ihre Zustimmung erteilt, weil sie die Einschätzung der deutschen Seite teilten. Tatsächlich überstellt worden seien aber nur 4.922 dieser Dublin-Fälle, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei-Anfrage hervorgehe. In den vergangenen Jahren sei die Erfolgsquote sogar noch geringer gewesen. (epd/mig)

Anzeige
Aktuell Politik
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Heiko Maier sagt:

    Es gab bereits eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass niedrigere Regelsätze (Hartz IV/Sozialhilfe bzw. Existenzminimum) für Flüchtlinge im Gegensatz zu Bürgern unzulässig sind. Danach wurden Regelsätze angepasst.