Familiennachzug
Organisationen fordern Ablehnung des Gesetzentwurfs
Die Kritik am Gesetzesentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge reißt nicht ab. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften appellieren an den Bundestag und Bundesrat, das Vorhaben zu kippen und keine Ängste zu schüren.
Dienstag, 12.06.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.06.2018, 16:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Hilfsorganisationen und Gewerkschaften rufen Bundestag und Bundesrat dazu auf, den Gesetzentwurf zum Familiennachzug abzulehnen. In einem gemeinsamen Brief mahnten die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, der Verband Entwicklungspolitik (Venro) sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken am Montag, dass die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar sei.
Die Organisationen appellierten an die Politik, keine Ängste zu schüren. Stattdessen müsse ein Signal gesendet werden, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie sei, die dem Schutz der Familie gerecht werde. Die Verbände argumentierten zugleich, dass die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten könne, da sie die Betroffenen ansporne und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreie.
Bundesverwaltungsamt bestimmt Nachzüglicher
Am Montagnachmittag sollte der Innenausschuss im Bundestag über das Thema beraten, am Freitag ist die Abstimmung im Plenum anberaumt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit untergeordnetem (subsidiärem) Schutz, der seit Frühjahr 2016 ausgesetzt ist, ab August wieder ermöglicht wird. Pro Monat sollen 1.000 Angehörige kommen können. Mit diesem Kontingent wird aber nicht wieder der Rechtsanspruch auf Familienzusammenführungen eingeführt, der bis 2016 galt.
Nachzügler sollen künftig nach bestimmten Kriterien vom Bundesverwaltungsamt ausgewählt werden. Ausgeschlossen sind Ehegatten, wenn die Ehe nicht schon vor der Flucht geschlossen wurde, Gefährder und Menschen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben. Berechtigt zum Nachzug sind grundsätzlich nur Angehörige der sogenannten Kernfamilie, also Ehepartner, Kinder und bei Minderjährigen die Eltern. (epd/mig) Aktuell Politik
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