Grundgesetz, Verfassung, GG, Grundordnung, Bundeskanzleramt
Das Grundgesetz vor dem Bundeskanzleramt © Mehr Demokratie @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Mit dreierlei Maß

Ellwangen und das Rechtsstaatsverständnis der Deutschen

In Deutschland wird der Rechtsstaat je nach Gusto interpretiert. Das zeigt sich am Fall Ellwangen. Kaum einer der Vorwürfe gegenüber den Flüchtlingen erhärtete sich – Gewaltanwendung, Waffenbesitz. Die Fakten spielten in der Diskussion trotzdem kaum eine Rolle, die Hysterie hatte sich bereits verfestigt. Von Maximilian Pichl

Von Freitag, 08.06.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.06.2018, 23:34 Uhr Lesedauer: 8 Minuten  |  

Wer die politische Debatte und auf Twitter den Hashtag #Ellwangen verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen Deutschland stehe kurz vor einem Bürgerkrieg. Dabei hatten Flüchtlinge nur versucht, die Überstellung ihres Mitbewohners im Rahmen des Dubliner-Zuständigkeitssystems nach Italien zu verhindern, ein Akt des zivilen Ungehorsams. Weil die Polizei den ersten Überstellungsversuch abbrach – was bei Überstellungen durchaus keine Seltenheit ist -, folgte offenbar auf politischen Druck hin nicht nur die Mobilisierung einer behelmten Polizei-Hundertschaft, sondern auch eine Kaskade von politischen Vorwürfen und eilfertigen Maßnahmenvorschlägen.

Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster sagte, die Flüchtlinge hätten ihr Gastrecht verwirkt, freilich ohne darauf hinzuweisen, wo im Asylgesetz von einem „Gastrecht“ die Rede ist (an keiner Stelle). Auch erwähnte Schuster nicht, dass nur das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Art. 18 GG eine Verwirkung von Grundrechten und ihr Ausmaß aussprechen kann (zu der es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang kein einziges Mal gekommen ist).

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Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer forderte den Herkunftsländern Entwicklungshilfe zu entziehen, die bei Abschiebungen nicht kooperieren. Gilt Italien nun schon aus der Sicht deutscher Politiker als „Entwicklungsland“? Denn dorthin sollte der Togolese ja verbracht werden. Und hatte Kretschmer den Sachverhalt in Ellwangen überhaupt zur Kenntnis genommen? Denn Italien hatte es sich ja nicht geweigert den Flüchtling zurückzunehmen.

Neben den üblichen Verdächtigen ließen sich aber auch Grünen Politiker wie Cem Özdemir und Robert Habeck und sogar der Sprecher der deutschen Vertretung des UN-Flüchtlingshilfwerk von der medialen Hysterie einnehmen, indem sie die solidarische Aktion der Flüchtlinge als Gewalt gegenüber der Polizei uminterpretierten und scharf verurteilten.

Christian Jakob von der taz machte als einer der wenigen Journalisten im Falle von Ellwangen seinen Job und recherchierte erst einmal selbst was eigentlich dort vorgefallen war. Er kam zu dem Ergebnis, dass sich kaum einer der Gewalt-Vorwürfe gegenüber den Flüchtlingen erhärten lässt. Nur ein Beamter sei „nicht durch Dritte, ohne Fremdeinwirkung“ verletzt worden und von einer „Waffenhortung“ konnte die örtliche Polizei nicht berichten. Die Fakten, die Jakob recherchiert hat, spielen in der politischen Diskussion indes keine größere Rolle, die mediale Hysterie hat sich dafür schon zu stark verfestigt. Doch abgesehen davon, was in Ellwangen tatsächlich passiert ist, zeigt dieser Vorfall eines ganz deutlich: In Deutschland wird der Rechtsstaat je nach Gusto interpretiert, er wird mit dreierlei Maß gemessen.

Der angeblich „unfehlbare“ Rechtsstaat

Erstens zeigt sich im Falle von Ellwangen wieder einmal, dass es in der deutschen Öffentlichkeit offenbar ein großes Vertrauen in den Rechtsstaat und die Entscheidungspraxis von Behörden gibt, wenn das behördliche Ergebnis für die Schwächsten der Schwachen in der Gesellschaft negativ ausgeht. Offenbar unterstellen viele Politikerinnen und Politiker, dass ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten per se richtig getroffen werden, also rechtsstaatlich konform sind. Das Gegenteil ist der Fall.

Das BAMF hat in den vergangen drei Jahren unter der eifrigen Mitwirkung von Unternehmensberatungen so viele Fehlentscheidungen produziert, dass fast die Hälfte aller Bescheide vor Gericht wieder aufgehoben wird. Man stelle sich nur vor, deutsche Baubehörden würden in einem vergleichbaren Maßstab wie am Fließband Fehlentscheidungen produzieren. Der Aufschrei unter den schwäbischen Häuslebauern und den großen Immobilienkonzernen wäre immens. Da es im Falle des BAMF aber „nur“ um Flüchtlinge geht, gibt es keinen vergleichbaren öffentlichen Aufschrei über diese tatsächliche Krise des Rechtsstaates.

Der Law&Order-Rechtsstaat

Dem zweiten Rechtsstaatsverständnis liegt die Annahme zugrunde, ein Rechtsstaat müsse hart durchgreifen, ansonsten wird mit dem Vertrauensentzug gedroht: Stellt man den Behörden bei Bescheiden, die für Flüchtlinge nachteilig sind, gerne einen Freifahrtschein aus, sinkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat dann wieder proportional, wenn die Rechte von Flüchtlingen doch einmal geschützt werden. Die Aufnahme der Asylsuchenden im Jahr 2015 wird von Politikern wie Horst Seehofer (CSU) als „Herrschaft des Unrechts“ verunglimpft, dabei war die Aufnahme gemäß dem humanitären Selbsteintrittsrecht aus der Dublin-III-Verordnung gerade im Einklang mit rechtsstaatlichen Regeln, wie Nora Markard und Anuscheh Faharat und Daniel Thym überzeugend dargelegt haben.

Im Falle von Ellwangen hat wiederum Alexander Dobrindt (CSU) den vorläufigen Höhepunkt einer zutiefst irrationalen Debatte erreicht – jener Politiker, der sich gerne schützend vor den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán stellt, der mit seiner „illiberalen Demokratie“ tatsächlich den Rechtsstaat in Europa offensiv angreift. Dobrindt sagte eine aggressive „Anti-Abschiebe-Industrie“ (gemeint sind die Anwältinnen und Anwälte von Flüchtlingen sowie Menschenrechtsorganisationen) sabotiere bewusst die „Bemühungen des Rechtsstaates und provoziere eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit“. Schon Anfang des Jahres hatte Alexander Dobrindt mit der „Konservativen Revolution“ einen Begriff der extremen Rechten in den konservativen Mainstream eingeführt. Auch der Begriff der „Anti-Abschiebe-Industrie“ oder auch der „Asylindustrie“ wird seit langem von der völkischen FPÖ in Österreich und von extrem rechten Magazinen wie Compact verwendet. Hinter dem Begriff der „Anti-Abschiebe-Industrie“ verbirgt sich die Annahme, dass es einen Geschäftszweig gebe, der aus den Klagen von Flüchtlingen Profit schlagen würde. Wer zur Kenntnis nimmt, dass sich die Kosten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Asyl- und Aufenthaltsrecht in der Regel am Minimum des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) orientiert, kann über diese Annahme nur schmunzeln. Als Asylrechtsanwältin wird man nicht reich, stattdessen muss man sich bei nicht angekündigten Abschiebungen und Überstellungen die Nächte um die Ohren schlagen, um schnell genug Eilrechtsschutz für die Betroffenen zu beantragen.

Hinter der Aussage von Dobrindt verbirgt sich indes ein handfestes politisches Projekt: Es geht darum Flüchtlingen die gleichen Möglichkeiten wie Deutschen zu verwehren, gegen Entscheidungen von Behörden rechtlich vorzugehen. Auch im Falle einer Dublin-Überstellung nach Italien, wie im Falle des Togolesen aus der Ellwangener Unterkunft, lässt sich darüber streiten, was rechtsstaatlich verhältnismäßig ist.

Die Situation von Flüchtlingen in Italien ist oft geprägt durch Obdachlosigkeit, Ausbeutung und fehlenden Rechtsschutz wie die regelmäßigen Berichte von borderline-europe zeigen. Viele Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit daher Überstellungen nach Italien gestoppt, oft musste auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Ende eingreifen. Gerade diese rechtsstaatliche Überprüfung ist Alexander Dobrindt zuwider. Denn das Rechtsstaatsverständnis von Dobrindt und seiner Zuhörerschaft ist zutiefst autoritär: Es reduziert den Rechtsstaat auf eine Law&Order-Anwendungsmaschine, um zugleich subjektive Rechte zu suspendieren.

Der abwesende Rechtsstaat

Schließlich lohnt es sich die Empörungsspirale und die angedrohten politischen Konsequenzen im Falle Ellwangen mit der rechtsstaatlichen Aufarbeitung der NSU-Mordserie zu vergleichen. Während im Falle von solidarisch handelnden Flüchtlingen der Rechtsstaat am Ende zu sein scheint, soll die rechtsstaatlichen Strukturen trotz des fortbestehenden Skandals um den NSU-Komplex einfach so weitermachen wie bisher.

Für die Hinterbliebenen und Überlebenden der NSU-Mordserie war und ist der Rechtsstaat abwesend. Die Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens hat in ihrem beeindruckenden Plädoyer im NSU-Prozess, das mittlerweile auch mit den Plädoyers anderer Nebenklageanwälte veröffentlicht wurde, an zahlreichen Stellen belegt, wie deutsche Behörden in den NSU-Komplex verstrickt waren und die Aufklärung unterminieren. Sie schreibt: „Ich fasse bezüglich des Verfassungsschutzes zusammen: Die Verfassungsschutzämter haben die Aufklärung der zehn Morde, 43 Mordversuche und 15 Raubüberfälle systematisch hintertrieben und verunmöglicht. Dies geschah zunächst mit den Mitteln des Vernichtens, Verlierens, Unterdrückens und Zurückhaltens von Beweismitteln sowie durch das Verschweigen, Vergessen und Lügen ihrer Beamten und ehemaligen V-Personen, wenn sie als Zeugen aussagen mussten“ (S. 320).

Der rechtsstaatliche Skandal um den NSU-Komplex beschränkt sich nicht darauf, dass die Behörden zwischen 1998 und 2011 die Mordserie der nationalsozialistischen Terror-Gruppe nicht verhinderten und gegen die Familien der Hinterbliebenen ermittelten. Der rechtsstaatliche Skandal setzt sich fort, weil die Aufklärung des NSU-Komplex systematisch sabotiert wird.

Als Konsequenz aus dieser anhaltenden Krise des Rechtsstaats wurde der Verfassungsschutz indes personell und finanziell ausgebaut, hat durch die Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes von 2015 mehr Kompetenzen erhalten und wesentliche Akteure aus dem NSU-Komplex sind weiterhin in Amt und Würden – so z.B. der sächsische Verfassungsschutzpräsident Gordian Meyer-Plath, der seinerzeit den V-Mann „Piatto“ geführt hatte. Ist der Rechtsstaat also einmal wegen der Handlungen der Exekutive wirklich in Gefahr, werden die verantwortlichen Akteure noch belohnt.

Dass die alltäglichen rassistischen Angriffe auf Flüchtlinge, brennende Flüchtlingsunterkünfte und eine extrem rechte Mobilisierung auf der Straße schon gar nicht mehr von großen Teilen der Öffentlichkeit problematisiert wird, dass es keine Titelstorys wie im Falle von Ellwangen gibt, all das lässt mich jedenfalls mit der Frage zurück: Was hat die deutsche Gesellschaft eigentlich aus dem NSU gelernt? Offenbar nicht sehr viel.

Die Debatte über Ellwangen verrät also sehr viel über das Rechtsstaatsverständnis von einigen Teilen der deutschen Öffentlichkeit. Und da in den vergangenen Wochen nicht nur über Ellwangen diskutiert, sondern auch der 200. Geburtstag von Karl Marx gefeiert wurde, gibt es zum Ende noch einen Auszug der Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, der zwar nicht als Maßstab für den Rechtsstaat taugt, dafür aber den Maßstab der Kritik schärft: „Krieg den deutschen Zuständen! Allerdings! Sie stehn unter dem Niveau der Geschichte, sie sind unter aller Kritik, aber sie bleiben ein Gegenstand der Kritik […].“ Aktuell Meinung

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