Sachsen legt Entwurf eines Berufsanerkennungsgesetzes vor © MiG
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Streit um Zuständigkeit

Freiberger Stadtrat beschließt Zuzugsstopp für Flüchtlinge

Das sächsische Freiberg sieht sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen überfordert. Fünft Prozent der Bevölkerung seien Flüchtlingen. Mit einem Antrag für einen Zuzugsstopp zieht die Kommune die Notbremse. Doch wer darüber entscheidet, scheint unklar zu sein.

Montag, 05.02.2018, 6:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 05.02.2018, 15:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die sächsische Stadt Freiberg will in den nächsten vier Jahren keine Flüchtlinge mehr aufnehmen. Das hat der Stadtrat am Donnerstagabend auf seiner Sitzung beschlossen. Nun soll bei den zuständigen Behörden eine Zuzugsbeschränkung, eine sogenannte negative Wohnsitzauflage, beantragt werden, wie die Freiberger Stadtverwaltung am Freitag mitteilte.

Freibergs Oberbürgermeister Sven Krüger (SPD) hatte mit Nachdruck für einen Zuzugsstopp geworben. Er handele nach dem Vorbild von Salzgitter, Delmenhorst, Wilhelmshaven und Cottbus, hieß es. Der Stadtverwaltung zufolge leben im knapp 42.000 Einwohner zählenden Freiberg derzeit rund 4.000 Menschen, die keinen deutschen Pass haben. Etwa 2.000 von ihnen und damit fünf Prozent der Bevölkerung seien Flüchtlinge. Eine große Herausforderung sei der hohe Anteil an Kindern unter den Flüchtlingen.

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SPD und CDU in Freiberg hatten ursprünglich einen Zuzugsstopp für zwei Jahre beantragen wollen. Jedoch hatten die beiden Fraktionen dann kurzfristig ihr Vorhaben verschärft und einen Zeitraum von vier Jahren beantragt. Bei der Abstimmung votierten 23 Stadträte für das Vorhaben, sechs lehnten den Antrag ab und fünf enthielten sich der Stimme.

Streit um Zuständigkeit

Der Beschluss soll nun an das sächsische Innenministerium gehen. Krüger erwartet von dort entsprechende Weisungen an das Landratsamt Mittelsachsen, die zuständige Ausländerbehörde. Das Ministerium wies jedoch am Freitag eine Zuständigkeit zurück.

„Die Verteilung von Asylbewerbern innerhalb eines Landkreises liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes“, erklärte das Ministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden. Die Landesdirektion Sachsen als Landesbehörde sei „gesetzlich beauftragt, die Asylbewerber einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zuzuweisen“. Dabei sei sie an gesetzlich vorgegebene Quoten gebunden.

Bürgermeister: „Keine andere Wahl“

Über Wohnsitzauflagen für anerkannte Asylbewerber darf dem Ministerium zufolge ebenfalls nur der Landkreis verfügen. Das gelte sowohl für die Verpflichtung, einen bestimmten Wohnsitz im Landkreis zu nehmen, als auch für das Verbot, in einem bestimmten Ort zu wohnen. Das Ministerium werde jedoch „den Prozess aktiv unterstützen und sich an der Problemlösung beteiligen“, hieß es. Alle Beteiligten sollten zusammenwirken und eine rasche Lösung erarbeiten.

Freibergs Oberbürgermeister Krüger hatte zuvor erklärt: „Uns bleibt gar keine andere Wahl.“ Der drastische Schnitt sei der einzige Weg, um sowohl den Ansprüchen aller Freiberger auf einen Kita- oder Schulplatz sowie den eigenen Ansprüchen an gute Integrationsarbeit gerecht zu werden. „In Freiberg haben wir ein Maß erreicht, wo wir handeln müssen, bevor wir handlungsunfähig werden“, erklärte er. (epd/mig) Aktuell Politik

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