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Gerichtssaal © Mehr Demokratie e.V. @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Verfahrensbeschleunigung

Bundesregierung will mit Gesetzesänderung gegen Asylklagen reagieren

Immer mehr Asylbewerber klagen gegen Bescheide des BAMF. Die Gerichte sind überfordert. Darauf will die Bundesregierug mit einer Beschleunigung des Verfahrensrechts reagieren. Die Einstellung von Richtern steht laut Bundeskanzlerin Merkel nicht zur Debatte.

Montag, 05.02.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.02.2018, 18:00 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung erwägt angesichts des starken Anstiegs der Verfahren um Asylbescheide vor den Verwaltungsgerichten Gesetzesänderungen. Die Bundesregierung sei bereit, rechtliche Änderungen vorzunehmen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten in Berlin. Dabei gehe es um Beschleunigungen im Verfahrensrecht. Zu Anfang des Jahres waren mehr als 360.000 Asylklagen an deutschen Gerichten anhängig.

Details würden in einer Arbeitsgruppe besprochen, sagte Merkel. Unter anderem sei es ein Problem, dass oft Kläger im Laufe der langen Verfahren ausreisen. Mehr Richter einzustellen, um die Verfahren abzuarbeiten, gehe nicht, sagte Merkel. Richter seien Beamte und könnten daher nicht nur zur Abfederung bestimmter Spitzen eingestellt werden.

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Die Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), sagte, die Länder versuchten bereits im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Spitzen bei den Gerichten abzudecken. Angesichts der Belastung müsse aber auch über materielle Änderungen nachgedacht werden, sagte die saarländische Regierungschefin.

Kosten für Integration

Das Thema Kostenaufteilung bei der Versorgung und Integration vertagte die Runde der Regierungschefs von Bund und Ländern. Die Bundesländer hatten vor dem Treffen darauf gedrungen, dass der Bund auch über dieses Jahr hinaus finanziell unterstützt. Insbesondere im Bereich Integration würden die Kosten jetzt erst richtig beginnen, sagte Kramp-Karrenbauer. Bund und Länder hatten 2016 vereinbart, dass der Bund bis 2018 zwei Milliarden Euro im Jahr für die Integration von Flüchtlingen zahlt und die Kosten der Unterkunft übernimmt, für die eigentlich die Kommunen aufkommen müssen.

Merkel sagte, die Frage der dauerhaften Finanzierung sei auch Thema bei den laufenden Koalitionsverhandlungen. Sie verstehe, dass die Länder nicht erst im November Klarheit über das Thema wollten. Man werde beim nächsten Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai darauf zurückkommen, versprach die Kanzlerin. (epd/mig) Leitartikel Politik

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