Voreilig abgeschoben
Deutschland holt Flüchtling aus Afghanistan zurück
Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Die Bundesregierung hingegen würde die Abschiebungen am liebsten beschleunigen. Im Fall eines afghanischen Flüchtlings hat sie jedoch voreilig gehandelt. Jetzt wurde der Flüchtling zurückgeholt.
Freitag, 15.12.2017, 6:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.07.2018, 14:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein in sein Heimatland Afghanistan abgeschobener Flüchtling kehrt nach Deutschland zurück. Wie die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilte, sollte Hasmatulla F. am selben Tag gegen Mittag ankommen. Er wurde den Angaben zufolge am 14. September nach Bulgarien abgeschoben, das nach der Dublin-Verordnung für sein Asylverfahren zuständig war. Dort habe der Flüchtling, der nach eigenen Angaben von der Verfolgung durch die Taliban bedroht ist, aber kein Asylverfahren erhalten. Stattdessen sei er in einem Abschiebegefängnis dazu gezwungen worden, sich mit einer „freiwilligen Ausreise“ einverstanden zu erklären.
Am 3. Oktober trat er Pro Asyl zufolge die Reise nach Afghanistan an, obwohl am 22. September das Verwaltungsgericht Sigmaringen angeordnet hatte, dass der Flüchtling nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. In einem weiteren Beschluss ordnete das Gericht daraufhin die Rückholung von Afghanistan nach Deutschland an. Das Asylverfahren werde nun in deutscher Zuständigkeit weitergeführt, teilte die Menschenrechtsorganisation mit.
Abschiebungen nach Afghanistan sind in Deutschland heftig umstritten. Im Herbst 2016 vereinbarte die Bundesregierung mit der afghanischen Regierung ein Rückkehrabkommen, auf dessen Grundlage derzeit Straftäter, Gefährder und Asylbewerber, die an ihrem Verfahren nicht mitwirken, in das Land zurückgeschickt werden. Die Bundesregierung begründet die Praxis damit, dass es sichere Regionen in dem Land gebe. (epd/mig)
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