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Die Justiz @ pixabay, CC0 Public Domain, bearb. MiG

Gespanntes Warten

Der Streit über Bürgschaften für Flüchtlinge

Viele Flüchtlingshelfer haben sich verpflichtet, befristet für Aufenthaltskosten von Flüchtlingen aufzukommen. Jetzt werden sie zur Kasse gebeten. Dagegen klagen mehrere Betroffene. Es geht um mehrere Zehntausend Euro.

Freitag, 06.10.2017, 6:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.10.2017, 17:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bürgschaften für Flüchtlinge haben schon mehrfach die Gerichte beschäftigt: Bundesweit hatten sich Helfer verpflichtet, befristet für Aufenthaltskosten von Flüchtlingen aufzukommen. Jobcenter fordern nun die entstandenen Kosten von den Bürgen zurück. Dagegen klagen mehrere Betroffene. Dabei geht um mehrere Zehntausend Euro.

Das Verwaltungsgericht Gießen verhandelte am Donnerstag zunächst nicht wie anberaumt über Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für syrische Flüchtlinge übernommen hatten. Die beiden Kläger zogen ihre Klagen vorerst zurück, weil sie befürchten, sie könnten aus formalen Gründen unzulässig sein. Die Bürgen hatten vom Jobcenter des Lahn-Dill-Kreises noch gar keine Bescheide über zu tragende Kosten erhalten. Um deren Rechtmäßigkeit sollte es vor Gericht gehen.

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Die Flüchtlingsbürgen aus dem Lahn-Dill-Kreis vertreten die Ansicht, dass ihre Zahlungsverpflichtung erloschen ist. Durch die Gewährung von Asyl habe sich der Status der Flüchtlinge geändert. Insgesamt liegen nach Gerichtsangaben rund 20 Klagen vor.

Gespanntes Warten

Betroffene erwarten den Ausgang des ersten Verfahrens dieser Art in Hessen mit Spannung, denn es gibt bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Danach gelten die Verpflichtungserklärungen zur Übernahme der Lebenshaltungskosten auch nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus fort. Die Leipziger Richter hatten damit die Regelung des Integrationsgesetzes vom August 2016 bestätigt, wonach die Verpflichtungen für fünf Jahre gelten, für „Altfälle“ wurde die Frist auf drei Jahre reduziert.

Hintergrund der Streitereien sind unterschiedliche Rechtsauffassungen der Behörden. Im Kern geht es um eine Bestimmung im Aufenthaltsgesetzes und die Frage, ob sich der Aufenthaltszweck der Flüchtlinge durch die Anerkennung des Asylstatus ändert – und damit die Bürgschaft endet. Eine Auffassung, die auch das Wiesbadener Innenministerium teilt. Ex-Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sah das jedoch anders. Sie wies die Jobcenter an, bei Bürgen die Außenstände einzufordern. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. holger rohrbach sagt:

    zum Bericht „Streit über Bürgschaften“:

    So sieht das „Wir schafffen das schon“ aus: Die Gutwilligen, die für eine Integration sorgen könnten, werden für ihren Einsatz bestraft !

  2. President Obama sagt:

    Hier scheinen die Gutwilligen auch die Gutgläubigen zu sein.

    Ein Bürgerschaft zu unterschreiben und zu glauben, der Staat springt grenzenlos ein, ist tatsächlich etwas naiv. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass ein 10 – Seitiges aufklärendes Merkblatt zur Kenntnis genommen wurde. Bundesweit einheitlich. Da unterschreiben Leute eine Blankobürgschaft und nachher wundern sie sich, wenn sie teilweise dafür einstehen müssen?

    Bund und Länder haben hierzu immer kontraire Meinungen gehabt (hinsichtlich der Gültigkeit dieser Verpflichtungen), das BMI hat auch nie verschwiegen, dass aus diesen Verpflichtungserklärungen nach dortiger Auffassung vollstreckt werden kann. Wer eine solche weitreichende Erklärung unterschreibt, sollte sich im Vorfeld dazu Gedanken machen.

    Man finanziert ja auch kein Haus und wundert sich nachher, dass monatliche Raten fällig werden.

  3. Müllerin sagt:

    Wenn man unterscheibt, die Kosten tragen zu wollen, und dies freiwillig, dann darf man sich hinterher nicht darüber beschweren, wenn diese Kostenübernahme plötzlich eingefordert wird.

    Zwar waren die Ansichten zu den Übernahmeerklärungen konträr und es war nicht ganz klar, wie lange eine solche Erklärung gelten solle, aber genau dies hätte eher dazu führen müssen, dass die Betroffenen erst dann unterschreiben, wenn es hierzu eine eindeutig Klärung der Sachlage gibt.

    Vielleicht gelingt es der Politik, zu entscheiden, dass die Kosten nur für den Zeitraum getragen werden müssen, in denen das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war. Wenn es zu einem Schutstatus im Sinne des Asylrechtes gekommen ist, wären es nach meiner Auffassung Sache des Schutz gewährenden Staates, ab diesem Zeitpunkt alle weiteren Kosten zu übernehmen.

  4. FrankUnderwood sagt:

    Ich muss Obama Recht geben. Die Unterzeichner sind in diesem Fall leider selbst Schuld. In anderen Fällen läuft es nicht anders wenn eine Bürgschaft abgegeben wird.

    Peinlich ist das Ganze für die Vereine und Organisationen, die lautstark für diese Bürgschaften geworben haben. Es scheint, dass dort ein paar Hobbyjuristen die möglichen Folgen nicht erkannt oder verdrängt haben.
    Das muss man als grob fahrlässig bezeichnen und dürfte die Beziehungen zwischen Geschädigten und den werbenden Vereinen/Organisationen massiv beschädigen.

  5. Pingback: Innenministerkonferenz - Länder suchen Lösung für Flüchtlingsbürgen - MiGAZIN