Verwaltungsgericht Ansbach
Gauland darf in Nürnberg auftreten
Die AfD hat einen juristischen Erfolg gegen die Stadt Nürnberg erzielt: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einem Eilantrag zur Überlassung der Meistersingerhalle stattgegeben. Die Stadt hatte einen Bescheid vom April nachträglich widerrufen. Von Daniel Staffen-Quandt
Von Daniel Staffen-Quandt Freitag, 08.09.2017, 4:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.09.2017, 21:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Stadt Nürnberg muss der AfD am Samstag die Meistersingerhalle für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab am Mittwoch einem entsprechenden Eilantrag der rechtskonservativen Partei statt. In einem Bescheid vom April 2017 hatte die Stadt der AfD die Halle für eine Wahlkampfveranstaltung zunächst überlassen, den Mietvertrag aber später widerrufen. (AZ: AN 4 S 17.01868)
Die Partei hat nach Angaben des Gerichts inzwischen neben dem Eilantrag auch Klage gegen die Entscheidung der Stadt erhoben (AZ: AN 2 K 17.1869). Die Stadt will die Entscheidung des Gerichts akzeptieren.
Mietvertrag gekündigt
Die Stadt Nürnberg hatte die AfD vor einigen Tagen aufgefordert, ihr zuzusichern, dass der AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland bei der Wahlkampfveranstaltung in der Meistersingerhalle nicht reden wird. Die Stadt begründete ihre Forderung damit, dass sich Gauland mehrfach herablassend gegen Menschen geäußert habe und damit den sozialen Frieden gefährde. Konkret nannte die Stadt eine Aussage Gaulands über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD). Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Thüringen hatte Gauland davon gesprochen, Özoguz in „Anatolien zu entsorgen“.
Nachdem die Partei nicht die von der Stadt geforderte Erklärung abgegeben hatte – nämlich, dass Gauland nicht das Wort ergreifen werde – kündigte die Kommune den geschlossenen Mietvertrag. Die für Kommunalrecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her und gab dem Antrag der AfD statt. Es bestünden im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben Bedenken gegen die Entscheidung der Stadt. Es sei „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen“, dass Gauland sich in der Halle volksverhetzend oder anderweitig beleidigend äußern wird.
Stadt bedauert Entscheidung
Die Stadt Nürnberg bedauerte den Beschluss des Verwaltungsgerichts in einer Stellungnahme. Man habe die Entscheidung sorgfältig geprüft und verzichte vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nun darauf, gegen die Ansbacher Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Im Beschluss heißt es, dass das Verwaltungsgericht nicht verkenne, dass die Äußerungen Gaulands „als grob unangemessen, schwer ehrverletzend, hetzerisch bzw. rassistisch empfunden werden können“ und in der Öffentlichkeit so empfunden wurden. Wegen der verfassungsrechtlichen, höherrangigen „einfachgesetzlichen Vorgaben“ sehe sich die 4. Kammer jedoch „an einer anderslautenden Entscheidung gehindert“.
Das Gericht teilte abschließend mit, die endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids der Stadt Nürnberg erfolge im Nachhinein mit der Entscheidung über die ordentliche Klage. (epd/mig) Aktuell Recht
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