Kopftuch, Kopftuchverbot, Diskriminierung, Frauen, Schule
Kopftuchverbot @ MiG

Neuer Kopftuchstreit in Berlin

Moschee-Gründerin kämpft für Kopftuchverbot

In Berlin ist ein neuer Kopftuchstreit vor Gericht gelandet. Grund ist das Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. Moschee-Gründerin und Anwältin Seyran Ateş vertritt das Land Berlin. Das Mandat sorgt in sozialen Medien für Belustigung.

Von Christine Xuân Müller Freitag, 18.08.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.08.2017, 17:54 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das Land Berlin will endgültig die grundlegende Verfassungsmäßigkeit seines Neutralitätsgesetzes prüfen lassen. Anlass ist ein neuer Kopftuchstreit, der vor Gericht landete. Für diesen Fall hat sich das Land Berlin – als beklagte Seite – prominente Unterstützung geholt und lässt sich von der renommierten Anwältin, Frauenrechtlerin und Gründerin einer liberalen Moschee in der Bundeshauptstadt, Seyran Ateş, vertreten.

Ateş kündigte an, notfalls durch alle Instanzen zu gehen: „Wir wollen eine Grundsatzentscheidung zum Neutralitätsgesetz“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst. Dazu sei unter Umständen auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof geplant, betonte Ateş.

___STEADY_PAYWALL___

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet das Tragen von religiösen Symbolen an Schulen – mit Ausnahme von Berufsschulen – in der Bundeshauptstadt. Das Bundesverfassungsgericht hält ein abstraktes Kopftuchverbot allerdings für unzulässig und nur gerechtfertigt, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist. Zuletzt hatte es deshalb eine steigende Zahl von Rechtsstreitigkeiten gegeben.

Urteil voraussichtlich im Januar 2018

Beim aktuellen Fall hatte eine bereits angestellte muslimische Lehrerin gegen ihre Versetzung von einer Grundschule an eine Berufsschule geklagt, weil sie an der Grundschule nicht auf das Tragen des Kopftuchs verzichten wollte. Die Frau fühlte sich diskriminiert und wollte eine Entschädigung.

Bei dem Gerichtstermin am Donnerstag gab es keine gütliche Einigung. Jetzt wird der Prozess fortgesetzt. Ein erstes Urteil vom Berliner Arbeitsgericht dazu wird für den 17. Januar 2018 erwartet. Die Klägerin sowie ihre Anwältin wollten sich nicht öffentlich äußern.

Ateş: Rechtsprechung bisher nicht eindeutig

„In Deutschland gibt es bislang widerstreitende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und anderer Gerichte zur religiösen Neutralität“, kritisierte Ateş. Die bisherigen BVerfG-Urteile seien „nicht klar und eindeutig genug“. Die konkrete Ausgestaltung des Themas bleibe notwendigerweise Ländersache. Der Europäische Gerichtshof habe dagegen entschieden, dass Arbeitgeber religiöse Neutralität verlangen und somit das Tragen von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz untersagen können, betonte Ateş weiter. Darauf wolle sie beim Gang durch die Instanzen verweisen.

Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will am Neutralitätsgesetz festhalten und begrüßte Ateş‘ Expertise „hinsichtlich religiöser Fragen“. Zudem stehe die Frauenrechtlerin „für ein tolerantes Miteinander über die Religionsgrenzen in unserer Stadt hinaus“, betonte die Senatorin.

Schweeres: Neutralitätsgesetz eine sehr ausgewogene Regelung

„Das Berliner Neutralitätsgesetz ist eine sehr ausgewogene Regelung“, unterstrich Scheeres. Es differenziere zwischen Grundschulen und beruflichen Schulen, an denen die Schüler schon älter sind und sich stärker selbst eine eigene Meinung bilden könnten. „Das Berliner Neutralitätsgesetz unterscheidet sich damit von Regelungen anderer Bundesländer, die gerichtlich gekippt wurden“, sagte die Senatorin.

Auch Ateş bewertete das Gesetz als vernünftig: Es entspreche dem Bedürfnis einer multikulturellen Gesellschaft wie in Berlin. Das Tragen des muslimischen Kopftuchs berge dagegen sehr viel Konfliktstoff in öffentlichen Amtsträgerschaften, warnte die Frauenrechtlerin und Anwältin.

Kritik in sozialen Netzwerken

Ateş sieht den Schulfrieden in einer Stadt wie Berlin konkret gefährdet, wenn Lehrerinnen mit Kopftuch vor einer Grundschulklasse stehen. „Als Vertreterin des Staates demonstriert sie damit eine klare Haltung zu einer bestimmten Auslegung des Korans“, sagte die Anwältin.

Derweil sorgt das Mandat von Ateş in sozialen Netzwerken für allgemeine Belustigung. Dass ausgerechnet eine Moschee-Gründerin gegen das Kopftuch kämpfe, zeige, dass Ateş keinerlei Bezug zum Islam habe. Offenbar sei das Label „liberal“, mit der sich Ateş gerne schmücke und weltoffen zeige, nur so lange gültig, wie alle nach ihrer Fasson leben. (epd/mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Nachgefragt sagt:

    Befremdlich finde ich es, wie Sie mit Kämpferinnen für die Freiheit von Frauen umgehen? Stört Sie das Kopftuchgebot, ausgeübt an jungen Mädchen so gar nicht? Und sollten Sie nicht Seyran Ates in ihrem Bemühen unterstützen, repressionsfreie Räume in den Schulen zu erfahren?
    Das heisst, keine Modelle mit Kopftuch zuzulassen, die Mädchen zurichten sollen, sich zur Unterordnung abrichten zu lassen.
    Ich finde es mehr als enttäuschend, dass Sie sich mehr für repressive reiligiöse Traditionen einsetzen als den Kampf mutiger Frauen dagegen.
    Nachgefragt bittet um Antwort.

  2. karakal sagt:

    In einigen Fällen verstößt der deutsche Staat in eklatanter Weise gegen die ihm gebotene Neutralität den Muslimen gegenüber, und hier fordert er strikt eine Neutralität ein, wo dies fehl am Platze ist. Nach Meinung führender österreichischer Juristen sind solche Kopftuchverbote für die Integration kontraproduktiv. Außerdem sind Lehrer/-innen nicht so unmittelbar Vertreter des Staates wie Polizisten/-innen oder Richter/-innen, weswegen sie im Gegensatz zu letzteren keine Dienstkleidung, wie Robe und Barett bzw. Uniform tragen. Angesichts der Kopftuchverbote für Lehrerinnen und deren offizieller Begründung mit der Neutralität des Staates müßte man im Zuge der Gleichbehandlung logischerweise allen Lehrern und /-innen bestimmte Uniformen vorschreiben.
    Seyran Ateş als kompetent in Fragen der islamischen Religion zu sehen, muß man als Farce bewerten. Das Tragen eines Kopftuchs oder einer anderen adäquaten Kopfbedeckung ist eben keine „bestimmte Auslegung des Korans“, wie Frau Ateş irrigerweise behauptet, sondern darüber besteht unter den vier sunnitischen, wie auch der schi´itischen dscha´faritischen Rechtsschule Konsens. Für Frau Ateş scheinen Meinungen, die vom Konsens abweichen, die Norm zu sein, und auf der Grundlage dieser abweichenden Meinungen bekämpft sie die Vertreter des Konsenses, was weder tolerant noch liberal ist. Wenn Berlins Bildungssenatorin Frau Ateş bescheinigt, „für ein tolerantes Miteinander“ zu stehen, muß sie entweder mit Blindheit geschlagen oder eine Heuchlerin sein.

  3. Antoinette de Boer sagt:

    Auf den e r s t e n Blick könnte man die Belustigung in den sozialen Netzwerken ja verstehen,aber auf den z w e i t e n Blick muss man doch erkennen,dass es Frau Seran Ates n u r um die T r e n n u n g von S t a a t u n d R e l i g i o n s z u g e h ö r i g k e i t geht und nicht gegen den Glauben oder diie Religion.In meinen Augen ist Seran Ates eine sehr verantwortungsbewusste und reflektierende Frau,die letztendlich für ihre Religion und die Muslime in einer modernen Gesellschaft weitsichtiger handelt,als die ewig Gestrigen.Sie „befreit“ die Religion von der Politik.Das kann die Besinnung auf den Kern der Religion,der Philosophie und der Ethik stützen und stärken und möglicherweise auch für mehr Toleranz sorgen und,h o f f e n t l i c h , Frieden.

  4. Antoinette de Boer sagt:

    FRAGE: Das Kopftuch : Kann es sein,dass das Tragen des Kopftuches in der heutigen Zeit mehreren Bedeutungen unterliegt und nicht n u r als religiöses Attribut, sondern auch als ein gesellschaftliches oder als ein politisches Symbol benutzt wird ?Ich habe in den 80ern und 90ern Jahren einge Länder im nahen Osten ein bisschen kennen gelernt,in Ägypten und Syrien und Jordanien ging die jeweilige Gesellschaft deutlich entspannter damit um, als zum Beispiel im Jemen. In der Türkei , wie überall, gab es natürlich auch Unterschiede zwischen Stadt und Land.ABER,was ist in unserem Land,in Deutschland,passiert ? Nie wurden so viele Kopftücher (die ja auch sehr schön aussehen können) getragen,wie heutzutage.Sind die Frauen religiöser geworden oder wollen sie sich bewusst abgrenzen gegen die deutsche Gesellschaft , sind sie selbstbewuster oder unterwürfiger gegenüber ihren Männern oder Familien ? Um j e d e m Kind eine möglichst
    freie Entscheidung in seinem Leben in unserer gemeinsamen Gesellschaft zu eröffnen, bin ich persönlich für die N e u t r a l i t ä t in den Schulen,ohne irgendeine Religionszugehörigkeit diskriminieren zu wollen.

  5. Otto W sagt:

    Frau Ates ist die Stimme der Vernunft in der muslimischen Community und ich wünsche ihr viel Erfolg und Durchhaltevermögen in dieser Sache. Religiöse Dogmen sind immer den Gesetzen unterzuordnen und nicht umgekehrt. Religiöse Freiheit bedeutet nicht absolute religiöse Freiheit, dies müssen unsere muslimischen Freunde aus der konservativen Ecke noch lernen.

    Solange es von den üblichen Verdächtigen bei Belustigung bleibt und nicht (mal wieder) in Morddrohungen umschlägt ist ja noch alles im Rahmen der Verfassung.

  6. Otto W sagt:

    @karakal
    Sie müssen jetzt ganz stark sein Herr karakal, stellen Sie sich mal vor eine Muslimin ist auch dann noch eine Muslimin wenn sie kein Kopftuch trägt und der deutsche Staat kennt diese Tatsache…

    Es geht eigentlich nicht um die Muslime, es geht um die Neutralität des Staates. Es gibt ja auch kein Kopftuchverbot wie von Migazin behauptet, sondern ein Neutralitätsgebot. Nur lassen Begriffe wie Kopftuchverbot einen eher als Opfer da stehen und das hilft der Spaltung unserer Gesellschaft die von bestimmten Gruppierungen ja offensichtlich begrüßt wird. Frau Ates hat dieses Gebaren durchschaut. Ich auch… ;)

  7. Sebastian Reichel sagt:

    Seyran Ateş hat erkannt, dass eine multikulturelle Gesellschaft nur bestehen kann, wenn Grenzen für die eigene Religiösität gezogen werden. Religion muss weiterhin ins Privatleben gehören. Ich wünsche Frau Ateş viel Erfolg.

    „Derweil sorgt das Mandat von Ateş in sozialen Netzwerken für allgemeine Belustigung.“
    Allgemeine Belustigung ist nicht das einzige, was sie erregt. In den ersten zwei Woche nach Gründung der Ibn-Rushed-Goethe-Moschee, an der sie beteiligt war, erhielt sie über 100 Morddrohungen, auch von fundamentalistischer Seite. Warum hat Migazin nicht mal darüber berichtet? Nur am konservativen Islam interesseriert?

  8. Antoinette de Boer sagt:

    Solange Hass und Gewaltandrohungen gegenüber Andersdenkenden im Netz oder verbal in diesem Fall von Muslimen gegen Muslime ausgedrückt werden,kann doch niemand glauben,“der Islam“ sei eine friedliebende und gerechte Religion.Vor Scham in den Boden sinken sollten all die únbeherrschten,primitiven und gewaltbereiten Muslime vor ihren Glaubensbrüdern.

  9. Bernd Schäfer sagt:

    Seine Religion oder sonstige mythische oder mystische Identifizierung (egal on nordische Götter, jüdische, indische, arabische oder andere Versuche, sich die Welt zu erklären) sollten in einer modernen, mitteleuropäischen Gesellschaft nicht offensiv als Zeichen millionenfacher Verblendung öffentlich präsentiert werden.
    Den religiösen Uniformzwang (Von Kopftuch bis Burka oder sonstige rituellen Verkleidungen bis zum Ku-Klux-Klan-Kittel mit Spitzhut) lehne ich ab und tue mich sehr schwer, diese altmittelalterlichen Aberglauben freundlich hinzunehmen.