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Ein Flugblatt für ein NPD-Verbot © Fabian Bromann @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Berlin

NPD darf nicht zur Bundestagswahl antreten

Der Bundeswahlausschuss hat die NPD in Berlin von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Grund sind nicht eingehaltene Fristen. Die NPD hatte ihre Landesliste zu früh beschlossen. Direktkandiaten sind vom Ausschluss nicht berührt.

Montag, 07.08.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.08.2017, 17:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die NPD darf in Berlin nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss wies am Donnerstag eine Beschwerde der rechtsextremen Partei zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 28. Juli, teilte der Bundeswahlleiter in Wiesbaden mit.

Der Berliner Landeswahlausschuss hatte die eingereichte NPD-Landesliste wegen nicht eingehaltener Fristen zurückgewiesen. Die Rechtsextremen hatten ihre eigene Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, bereits Mitte Februar vergangenen Jahres und damit einen Monat zu früh gewählt, hieß es zur Begründung. Frühester Zeitpunkt wäre nach dem Bundeswahlgesetz der 23. März 2016 gewesen. Die NPD wählte aber bereits am 19. Februar. Wegen der besonderen Formenstrenge des Wahlrechts habe dieser Gesetzesverstoß die Zurückweisung der gesamten Landesliste erforderlich gemacht.

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Gegen die Entscheidung hatte die NPD nun vergeblich Widerspruch beim Bundeswahlausschuss eingelegt. Von der Entscheidung ausgenommen sind mögliche Berliner Direktkandidaten der rechtsextremen Partei. Über sie kann am 24. September abgestimmt werden. (epd/mig)

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