Frauen im Islam

Polizeipräsident verteidigt Koran-Auslegung in Polizei-Mitteilung

Die umstrittene Pressemitteilung einer Leipziger Polizeibehörde über das Frauenbild im Islam wird keine personellen Konsequenzen haben. Die Erklärung sei zwar "unglücklich", der Beamte habe jedoch lediglich versucht, "eine Lanze für die Frauen zu brechen".

Donnerstag, 13.07.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.07.2017, 11:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Leipziger Polizeipräsident Bernd Merbitz hält eine umstrittene Pressemitteilung seiner Behörde mit Anspielungen auf das Frauenbild im Islam für unglücklich, nimmt den Autor des Textes aber in Schutz. Pressesprecher Andreas Loepki habe aus seinen Erfahrungen mit Gewalt etwa unter Muslimen in Flüchtlingsheimen „in gutem Sinne“ versucht, zusätzliche Informationen zu liefern, sagte Merbitz am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes. Zugleich sagte der Polizeipräsident, er hätte Loepkis Pressemitteilung „gerne vorher gesehen“. Ähnliche Texte würden ihm in Zukunft vorgelegt, erklärte er.

Die Leipziger Polizei hatte am Montag per Pressemitteilung über einen mutmaßlichen Angriff eines Syrers auf seine 30-jährige Ehefrau informiert. Diese habe Zuflucht bei einer 67-jährigen Leipzigerin gesucht, weil sie nach eigener Aussage regelmäßig von ihrem Mann geschlagen werde. Loepkis Mitteilung dazu trug den Titel „Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34“. Anstatt der üblichen Ortsmarke schrieb er über den Text „Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig und andernorts in Deutschland“, statt einer Zeitangabe „wohl tagtäglich“.

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Nach der Beschreibung des Sachverhaltes widmete sich Loepki in der Mitteilung dem Verhältnis der Grundgesetzartikel 3 und 4 zu Gleichheitsgrundsatz und Religionsfreiheit und der Koransure 4,34. Aus dieser wird abgeleitet, dass Männer über Frauen stehen.

In Zukunft „kurz halten“

Dazu schrieb Loepki, „abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums“ wende ein Muslim Gewalt gegen seine Frau „nicht zuletzt auf religiöser Basis“ an. Zugleich schrieb der Sprecher, dass der Koran Männern „kein schrankenloses Züchtigungsrecht“ einräume. Ein über Jahrhunderte geprägtes, in der Religion verankertes Frauenbild gehe jedoch auf der Suche nach einem besseren Leben nicht auf dem Balkan verloren, fügte er hinzu. Es werde vielmehr fortgelebt „und wird sich nicht binnen Monaten westlich-europäischen Standards anpassen“.

Polizeipräsident Merbitz sagte, Loepki habe damit versucht, „eine Lanze für die Frauen zu brechen“. Auf die Frage, ob Loepkis Einlassungen nicht die Kompetenzen eines Polizeisprechers überschritten, sagte Merbitz: „Ich würde sagen, wir sollten uns in unseren Pressemitteilungen kurz halten.“ (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Pingback: Polizeipräsident verteidigt Koran-Auslegung in Polizei-Mitteilung | Nahnu

  2. karakal sagt:

    Die Polizei sollte sich in ihren Pressemitteilungen nicht nur kurz, sondern aus der (Fehl-) Interpretation religiöser Quellentexte vor allem HERAUShalten!