Polizei, Handschelle, Kriminalität, Gewahrsam
Polizei bei einer Festnahme © Keith Allison @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Verurteilungen 2015

Sieben von zehn Täter sind deutsche Staatsbürger

Die Zahl der Verurteilten in Deutschland sinkt. 2015 wurden rund 740.000 Personen verurteilt, davon waren 530.000 deutsche Staatsbürger. Haftstrafen ohne Bewährung wurden in 32.000 Fällen verhängt.

Freitag, 10.02.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.02.2017, 11:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Gerichte in Deutschland verurteilen immer weniger Menschen wegen einer Straftat. 2015 wurden rund 739.500 Personen rechtskräftig verurteilt. Das waren 1,2 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Die Verurteiltenzahl sei seit 2007, als die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen Bundesländern erhoben wurde, kontinuierlich zurückgegangen. Sie habe 2015 um rund 18 Prozent unter dem Stand von 2007 gelegen.

Besonders viele Menschen wurden 2015 demnach wegen Eigentums- und Vermögensdelikten belangt (353.000 Verurteilte), gefolgt von Straftaten im Straßenverkehr (151.000) und Straftaten gegen die Person wie beispielsweise Körperverletzung oder Tötungsdelikte (109.500). Die überwiegende Mehrheit der Verurteilten waren männlich (593.000 Personen), wie die Behörde weiter mitteilte. Die meisten Täter hatten die deutsche Staatsangehörigkeit (530.000).

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32.000 Haftstrafen ohne Bewährung

Bei 91 Prozent der Verurteilten wandten die Gerichte das allgemeine Strafrecht an, bei 9 Prozent das Jugendstrafrecht. Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) herangezogen werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt.

Innerhalb des allgemeinen Strafrechts überwog den Angaben zufolge mit 84 Prozent die Geldstrafe als Hauptsanktionsart. 107.100 Personen (16 Prozent) wurden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die bei der Mehrheit (75.300 Personen) zur Bewährung ausgesetzt wurde. Innerhalb des Jugendstrafrechts verhängten die Richter bei 84 Prozent der Verurteilten sogenannte Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Jugendarrest oder Arbeitsauflagen. 10.600 Personen (16 Prozent) erhielten eine Jugendstrafe, die bei 6.400 zur Bewährung ausgesetzt wurde. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft

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