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Ausländische Hochschulabschlüsse © mauritsreijnoudt @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Anerkennungszuschuss

Neue Fördermöglichkeit zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit dem Pilotprojekt „Anerkennungszuschuss“ wurde Ende 2016 ein bundesweites Förderinstrument zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ins Leben gerufen. Die ersten Förderzusagen wurden bereits erteilt.

Freitag, 27.01.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.01.2017, 12:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Seit 2012 bietet das Anerkennungsgesetz Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen. Das damit einhergehende Anerkennungsverfahren ist jedoch mit Kosten verbunden, die grundsätzlich von den Anerkennungssuchenden selbst getragen werden müssen – eine nicht zu unterschätzende Hürde auf dem Weg zur beruflichen Anerkennung. Einzelne Finanzierungshilfen existieren bereits, allerdings gab es bisher keine bundesweit einheitliche Fördermöglichkeit.

Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses zum 1. Dezember 2016 hat sich dies grundlegend geändert. Nun können Anerkennungsinteressierte mit geringem oder keinem Einkommen finanziell unterstützt werden. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gebühren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens können unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu maximal 600 Euro erstattet werden. Anträge können über jede Anerkennungsberatungsstelle im Förderprogramm IQ, aber auch über andere Institutionen, die in der Anerkennungsberatung tätig sind, gestellt werden.

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Förderung muss nicht zurückgezahlt werden

Tipp: Für Fragen steht auch die zentrale Förderstelle zur Verfügung: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Mühlenstraße 34/36, 09111 Chemnitz
Support unter Telefon: 0371/43311222 oder per Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de

Privatpersonen können ohne die Einbindung der Anerkennungsberatung keine Anträge einreichen. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage von Rechnungen bzw. Bescheiden. Welche Kosten im Detail übernommen werden, welche Voraussetzungen für eine Kostenerstattung gelten und wie die Antragstellung abläuft, ist unter www.anerkennungszuschuss.de abrufbar.

Eine Aufnahme in die Förderung ist bis zum 30. September 2019 möglich. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Umsetzung erfolgt durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung. Aktuell Panorama

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