Maßnahmenpaket nach Berliner Anschlag
Gefährder sollen stärker überwacht werden
Mit Gefährdern soll Deutschland künftig schärfer umgehen. Darauf einigten sich die Minister Maas und de Maizière. Zudem wollen sie eine neue Residenzpflicht und Entwicklungshilfe als Druckmittel bei der Rücknahme von Asylbewerbern nutzen.
Mittwoch, 11.01.2017, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.01.2017, 21:25 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Ausweitung der Abschiebehaft, neue Residenzpflicht, finanzieller Druck auf Herkunftsländer: Die Bundesminister für Inneres und Justiz, Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD), haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen als Konsequenz auf den Berliner Terroranschlag geeinigt. Gut drei Wochen nach dem Attentat mit zwölf Toten und nach einigem Streit zwischen Union und SPD trafen sich die Minister am Dienstag in Berlin. Sie präsentierten Kompromisse, die sich bereits angedeutet hatten, etwa bei der Abschiebehaft und zum Einsatz von Fußfesseln. Zudem wollen sie die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber einschränken, die bei den Angaben über ihre Identität getäuscht haben.
Maas zufolge soll für sie eine auf einen bestimmten Bezirk beschränkte Residenzpflicht gelten. Der Staat gebe damit das Signal, dass er solch ein Verhalten nicht akzeptiere. Die Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern begrenzt, war vor dem großen Andrang von Flüchtlingen im Sommer 2015 weitestgehend abgeschafft worden.
Neuer Haftgrund bei Abschiebehaft
Bei der Abschiebehaft soll ein neuer Haftgrund eingeführt werden: Er soll es ermöglichen, Menschen zu inhaftieren, von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Zudem soll die Abschiebehaft nach de Maizières Worten künftig auch verhängt werden können, wenn sie voraussichtlich länger als drei Monate dauern wird, weil die Herkunftsländer Passersatzpapiere nicht ausstellen. Das ist bislang nicht möglich und verhinderte im Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri eine Inhaftierung.
Als Gefährder werden Personen bezeichnet, bei denen keine konkreten Hinweise vorliegen, dass sie eine Straftat planen. Das heißt, dass die Einstufung als „Gefährder“ allein auf Einschätzung der Polizei aufgrund „bestimmter Tatsachen“ erfolgt. Welche das sein sollen, ist nicht konkretisiert. Gesetzlich verankert ist der Begriff ebenfalls nicht. Es gibt lediglich eine siebenstufige Einordnung; Stufe eins steht für besonders gefährlich. Anis Amri wurde auf der Stufe 5 geführt. Im juristischen Sinne, kritisieren Experten, seien „Gefährder“ nicht einmal Verdächtige, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen, sind also Unschuldige. Damit geraten die Regierungspläne in Konflikt mit der Unschuldsvermutung.
Mit der elektronischen Fußfessel sollen verurteilte Gefährder, die ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben, überwacht werden. De Maizière zufolge soll im BKA-Gesetz aber auch die Möglichkeit geschaffen werden, nicht verurteilte Gefährder mit einer Fußfessel zu versehen, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden.
De Maizière bezeichnete das Ergebnis des Gesprächs mit Maas als „vernünftig“. Die Sicherheit der Bürger werde erhöht, ohne Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Maas betonte, man werde alles in die Wege leiten, damit sich ein Fall Amri nicht wiederhole. Gefährder wie er sollten künftig stärker überwacht werden. In einer freiheitlichen Demokratie werde man aber auch keinen totalen Schutz versprechen können.
Mehr Druck auf Herkunftsländer
Beide Minister erneuerten zudem ihre Forderung, den Druck auf Herkunftsländer zu erhöhen, damit sie in Deutschland abgelehnte Asylbewerber zurücknehmen. Dabei müssten alle Politikfelder einbezogen werden, sagte de Maizière. Das gelte auch für die Entwicklungshilfe. Maas sagte, die Länder müssten dazu gedrängt werden, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Er verwies ebenfalls auf die Entwicklungshilfe, zudem auf Wirtschaftsförderung und Visa-Erteilung.
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatte zuvor vor einer Kürzung der Mittel aus seinem Ressort gewarnt. „Unser größtes Interesse sollte es sein, die gesamte Region zu stabilisieren, inklusive Ägypten“, sagte er der Passauer Neuen Presse. Ein wirtschaftlicher Kollaps dieser Länder würde laut Müller zu „riesigen Problemen“ führen.
Sollen ausreisepflichtige "Gefährder" auch dann inhaftiert werden, wenn sie mangels Papiere nicht abgeschoben werden können?Ja (83%) Nein (9%) Jein (8%)Wird geladen ...
In die drei Maghreb-Staaten sind 2016 aus dem Haushalt des Entwicklungsministeriums insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro geflossen, das meiste davon in Form von Darlehen. Auf Marokko entfiel der größte Teil. Deutschland unterstützte das Land mit 845 Millionen Euro Entwicklungshilfe. Das Geld fließt nach Angaben des Ministeriums vorwiegend in Projekte der Aus- und Weiterbildung. Zudem werden zunehmend Rückkehrerprojekte unterstützt. Im aktuellen Haushalt des Entwicklungsministeriums sind für ein entsprechendes Programm 150 Millionen Euro vorgesehen. Es legt den Schwerpunkt auf die Länder des Balkans und Nordafrikas.
In Bayern beschloss das Kabinett um Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) derweil ein eigenes Papier zur Zuwanderung und Sicherheit. Erneut wird darin eine Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen gefordert. Auch die CSU plädiert darin für die Ausweitung der elektronischen Fußfessel. Zudem fordert sie mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden etwa zur Überwachung sozialer Medien und Messengerdiensten. (epd/mig) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Rheinland-Pfalz-Studie Jeder zweite Polizist lehnt muslimfeindliche…
- Der Fall Prof. Dr. Kenan Engin Diskriminierung an deutschen Hochschulen kein Einzelfall
- Drama im Mittelmeer Seenotretter bergen hunderte Geflüchtete
- Einstiegsdroge: Ausländerfeindlichkeit AfD zur politischen Säule von Rechtsextremen geworden
- Prof. Heckmann im Gespräch Migrationspolitik, die von Sicherheitsthemen…
- „Menschenwürde verteidigen“ Zivilgesellschaftliche Kampagne fordert AfD-Verbot
Die elektronische Fußfessel dürfte bei Gefährdern genauso wenig wirkungsvoll sein wie die allgemeine Videoüberwachung von öffentlichen Orten, die die Ausführung von Anschlägen nicht verhindert, sondern nur die Ermittelung der Täter und des Tatablaufs im Nachhinein erleichtert. Wenn die Fessel bei Annäherung des potentiellen Attentäters an bestimmte, für ihn gesperrte Orte, wie Flughäfen oder Bahnhöfe, Alarm auslöst, sucht er sich eben andere Ziele aus, wie Einkaufszentren oder Haltestellen der Nahverkehrsmittel. Eine ständige Beobachtung durch Personen wäre hier eher angebracht. Soweit scheint die Einsicht der bundesdeutschen Minister jedoch nicht zu reichen, oder aber sie sagen etwas, wovon sie wissen, daß es nicht richtig ist, um sich in der Öffentlichkeit als kompetent und aktiv darstellen und ggf. dem Staat weitere Einschränkungen der Bürgerrechte ermöglichen zu können.
Pingback: Zweifel an der Rechtmäßigkeit - Richterbund sieht schärfere Sicherheitsgesetze skeptisch - MiGAZIN
>Eine ständige Beobachtung durch Personen wäre hier eher angebracht.<
Woher nehmen Sie die hierfür erforderlichen Polizisten?