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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) © Timm Steinborn Social Content @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Deutscher Gewerkschaftsbund

Syrer mit subsidiärem Schutz bei Integration benachteiligt

Obwohl ein unsicherer Aufenthaltsstatus die Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung senkt, erhalten immer mehr Syrer den subsidiären Schutzstatus. Damit "stellen wir uns selbst ein Bein", kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Von Corinna Buschow Dienstag, 20.12.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.12.2016, 0:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Syrische Flüchtlinge, die in Deutschland nur subsidiären Schutz erhalten, sind nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt schlechter gestellt. „2015 und auch noch Anfang 2016 wurden sie in aller Regel nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Inzwischen gebe es bei mehr als der Hälfte den zunächst auf ein Jahr befristeten subsidiären Schutz. „Das hat fatale Konsequenzen für die Integration auf dem Arbeitsmarkt“, kritisierte Buntenbach.

Es sei fraglich, ob Sprachkurse, Ausbildung und Praktika dann ernsthaft angepackt werden „und erst recht, inwieweit sich Unternehmen finden, die trotz des unsicheren Schutzstatus‘ den Betroffenen eine Chance geben“, erklärte sie. Man wisse aus der Vergangenheit, dass ein unsicherer Schutzstatus die Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung senkt. Buntenbach verwies auf den langen Streit um eine Bleibegarantie für die Dauer einer Ausbildung, für die sich vor allem auch die Wirtschaft eingesetzt hatte. „Viele, die für die besseren Ausbildungschancen gekämpft haben, äußern jetzt die Sorge, dass man mit dem unsicheren Status des subsidiären Schutzes hinter das Erreichte zurückfällt, auch die Unternehmen“, sagte Buntenbach.

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Ein großes Hindernis

Die Überprüfung des Aufenthaltsstatus‘ schon nach einem Jahr sei für die Integration in den Arbeitsmarkt ein großes Hindernis und viel zu früh. „Mir leuchtet außerdem nicht ein, warum sich die Praxis bei den Asylentscheidungen so verändert hat, denn immerhin hat sich die Situation in Syrien nicht verändert“, sagte Buntenbach.

Subsidiärer Schutz wird dann erteilt, wenn keine politische Verfolgung nachgewiesen wurde, dem Asylantragsteller bei Rückkehr in sein Heimatland aber dennoch Gefahr für Leib und Leben etwa durch einen Krieg droht. Gegenüber Flüchtlingen, die nach der Genfer Konvention anerkannt sind, bekommen Asylberechtigte mit dem untergeordneten Schutz zunächst nur ein Aufenthaltsrecht für ein statt drei Jahre. Zudem wurde für diese Gruppe der Familiennachzug ausgesetzt.

Wir stellen uns selbst ein Bein

Buntenbach kritisierte zudem, Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt rücke immer mehr aus dem Mittelpunkt des Regierungshandelns heraus. „Aus der Frage ‚Wie kriegen wir die große gesellschaftliche Aufgabe der Integration hin‘ wird immer mehr die Frage: ‚Wie können wir am besten einschränken, abweisen und zurückschicken'“, beklagte sie und ergänzte: „Ich glaube, damit stellen wir uns selbst ein Bein.“

Buntenbach forderte zudem mehr Anerkennung für die vielen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe. „Die Willkommenskultur, die 2015 geprägt hat, gibt es nach wie vor, auch wenn sie sich in den innenpolitisch geprägten Debatten nicht wiederfindet“, sagte sie. Aktuell Politik

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