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Standesamt © Zeitfixierer auf flickr.com (CC 2.0) bearb. MiG

Union macht Druck

SPD und Union streiten um Verbot von Minderjährigen-Ehen

Die Diskussion um Verbot von Kinderehen geht weiter. SPD-Politikerin Özoğuz warnt vor einer pauschalen Aberkennung. Das könne Frauen ins Abseits drängen. Die CDU wiederum beruft sich auf den deutschen Kulturkreis.

Freitag, 04.11.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.11.2016, 18:00 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In der Diskussion um ein Verbot sogenannter Kinderehen geht der Streit zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union weiter. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), warnte vor einem pauschalen Verbot. Das sei „vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte Özoğuz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sie verwies auf Erb- und Unterhaltsansprüche. Die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) widersprach.

Özoğuz argumentierte, würden die Ehen junger Frauen aberkannt, würden sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche verlieren. Zudem wären ihre Kinder unehelich. „Für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen“, sagte die SPD-Politikerin.

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Union drängt Maas zum Verbot

Nach Überzeugung Müllers sind Ehen mit Minderjährigen nicht vereinbar mit den Grundwerten der deutschen Gesellschaft. „In unserem Kulturkreis muss kein Mädchen und kein Bub verheiratet werden, um seine wirtschaftliche Situation abzusichern“, sagte die Landesministerin in München. Ob diese Personen nach der Ehe-Annulierung in Deutschland bleiben dürfen, ließ die CSU-Poltiikerin offen.

CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn kritisierte in Die Welt die Zurückhaltung von Feministinnen beim Verbot von Kinderehen. Der Aufschrei bleibe aus, sagte er und ergänzte: „Ich nenne Ehen mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen Kindesmissbrauch. Da gibt es nichts zu relativieren.“

Zahl Minderjähriger Ehen gestiegen

Die Union drängt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu einem schnellen und pauschalen Verbot von Ehen in Deutschland. Nach ihrem Willen sollen alle Trauungen mit unter 18-Jährigen aberkannt werden. Dafür müsste auch deutsches Recht angepasst werden. Das Mindestheiratsalter liegt hierzulande bei 18 Jahren, in Ausnahmen sind aber auch Ehen ab 16 Jahren möglich.

Die Zahl von Minderjährigen-Ehen ist mit der Flüchtlingsbewegung gestiegen. Im Ausländerzentralregister waren Ende Juli dieses Jahres 1.475 ausländische Jugendliche als „verheiratet“ verzeichnet, davon 481 unter 16 Jahren, 361 unter 14. 1.152 minderjährige Ehepartner waren Mädchen. Die meisten sind den Angaben zufolge Syrer, viele auch Afghanen und Iraker.

Maas betonte vor wenigen Tagen, Ehen von unter 16-Jährigen sollten „ausnahmslos“ unzulässig sein. Ehen von 16- und 17-Jährigen sollten nur in „absoluten Ausnahmefällen“ genehmigt werden.

Innenministerium für Verbot von Imam-Ehen

Vor sozialen Problemen vor allem für die jungen Frauen bei einer pauschalen Aberkennung jeder Ehe hatte auch das Deutsche Institut für Menschenrechte gewarnt. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte widersprach am Donnerstag. Die soziale Not ließe sich „leicht über Regelungen im Unterhaltsrecht lösen“. Sie schloss sich dem Vorschlag der CSU an, jede Minderjährigen-Ehe bei Einreise für nichtig zu erklären.

Zudem forderte sie, dass Imame, die solche Ehen schließen, ihr Amt nicht weiter ausüben dürften. Eine Strafzahlung, wie sie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angeregt hatte, sei „viel zu niedrig“. Das Bundesinnenministerium hatte in der Debatte vorgeschlagen, das sogenannte Voraustrauungsverbot zumindest für Ehen mit Minderjährigen wieder einzuführen. Damit wären religiöse Traurituale ohne vorherige Beurkundung im Standesamt untersagt. (epd/mig) Leitartikel Politik

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