
5-Jahresfrist
Gewerkschaftsbund kritisert Einschränkung der Sozialhilfe für EU-Ausländer
Die Pläne der Bundesregierung, die Sozialhilfe für EU-Ausländer einzuschränken, stoßen weiter auf Kritik. Erneut schaltet sich der Deutsche Gewerkschaftsbund ein. Das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz könne nicht fünf Jahre warten.
Montag, 10.10.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 10.10.2016, 16:02 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Aus den Gewerkschaften kommt Kritik an den Plänen der Bundesregierung, die Sozialhilfe für EU-Ausländer deutlich einzuschränken. Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand erklärte am Freitag in Berlin, der Gesetzentwurf verstoße möglicherweise gegen deutsches und europäisches Recht.
Dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zufolge sollen EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten, künftig erst nach fünf Jahren Sozialleistungen beanspruchen können. Bisher erhalten sie nach sechsmonatigem Aufenthalt Sozialhilfe. Dafür müssen die Kommunen aufkommen.
Buntenbach sagte zur Begründung, nach dem Grundgesetz hätten Menschen, denen das Aufenthaltsrecht nicht entzogen wurde, das Recht auf die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz. Nun wolle man offenbar fünf Jahre lang zusehen, bevor sie dieses Grundrecht in Anspruch nehmen dürfen.
Das Kabinett will nach monatelangen Beratungen zwischen Arbeits- und Innenministerium in der kommenden Woche über den Gesetzentwurf entscheiden. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte den Gesetzentwurf im April vorgelegt. Sie reagierte damit auf Urteile des Bundessozialgerichts, das EU-Bürgern ohne Arbeit nach spätestens sechs Monaten in Deutschland einen Anspruch auf Sozialleistungen zugesprochen hatte. Die obersten Sozialrichter hatten entschieden, dass EU-Bürgern zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen. Es stehe ihnen aber Sozialhilfe zu.
Die Kommunen fürchten höhere Ausgaben vor allem für Bulgaren und Rumänen, die ohne Arbeit nach Deutschland kommen und drängen daher auf die Neuregelung. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sagte den Funke-Zeitungen, eine verstärkte Einwanderung in das deutsche Sozialsystem müsse verhindert werden. (epd/mig)
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