Hatz IV, Sozialhilfe, Sozialleistung, Lebensunterhalt
Hartz IV Kneipe © fabian-felix auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Nahles-Plan

EU-Bürger sollen fünf Jahre von Hartz IV ausgeschlossen bleiben

Im Streit über Sozialleistungen für EU-Bürger in Deutschland hat Arbeitsministerin Nahles ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Sie will Migranten frühestens nach fünf Jahren einen Anspruch auf Hartz IV zugestehen.

Freitag, 29.04.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05.05.2016, 16:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

EU-Bürger sollen in Deutschland weitgehend von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn sie hier nicht für längere Zeit gearbeitet haben. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bestätigte am Donnerstag in Berlin Berichte der Funke-Mediengruppe, wonach Menschen aus anderen EU-Staaten erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Hartz IV bekommen. Vorher soll es keine staatliche Unterstützung geben. Wer hier keine Arbeit aufnehmen wolle, habe kein Recht, deutsche Sozialhilfe anzufordern, sagte Nahles. Sie sprach von einer „angemessenen Regelung“.

Der entsprechende Gesetzentwurf ging nach ihren Angaben am Donnerstag zur Abstimmung ans Kanzleramt. Er sieht statt Sozialleistungen für EU-Bürger ohne Einkommen einmalige Überbrückungsleistungen vor. Nahles sprach von einer „Nothilfe“. Sie soll für maximal vier Wochen den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege decken. Außerdem sollen die Betroffenen ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland erhalten können. Dort könnten sie Sozialleistungen beantragen, sagte Nahles. Es gebe aber kein Recht, sich den Ort mit den jeweils geltenden Leistungen auszusuchen.

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Zahlen liegen nicht vor

Mit der Neuregelung reagiert Nahles auf Urteile des Bundessozialgerichts, das EU-Bürgern nach spätestens sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Sozialleistungen zugesprochen hatte. Die obersten deutschen Sozialrichter entschieden, dass EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Stattdessen müsse es aber bei einem „verfestigten Aufenthalt“ Sozialhilfe geben.

Für diese Leistungen sind die Kommunen zuständig, die steigende Kosten fürchteten und von Nahles eine entsprechende Regelung verlangten. Nahles sagte, es sei zu befürchten gewesen, dass es bei den Sozialleistungen einen „Verschiebebahnhof“ von Leistungen des Bundes zu den Kommunen gebe. Das müsse verhindert werden. Das Gesetz versteht sie nach eigenen Angaben als präventive Regelung. Auch nach den Urteilen des Bundessozialgerichts habe es keinen Massenansturm von EU-Bürgern gegeben. Konkrete Zahlen über hilfebedürftige EU-Ausländer konnte Nahles nicht präsentieren.

Opposition: Verfassungsrechtlich problematisch

Scharf kritisiert wurden ihre Pläne von der Opposition. Die Ministerin entledige sich sozialdemokratischer Prinzipien, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte. „Wer Europa positiv denkt, muss europäische Lösungen entwickeln, statt sich national abzuschotten“, sagte er.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hält das Gesetz nach eigenen Worten für verfassungsrechtlich problematisch, weil es gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung verstoße. Er warnte zudem vor den Folgen: „Wenn Menschen hier ohne soziale Grundsicherung leben müssen, führt das zu sozialen Problemen vor Ort, die letztlich die Kommunen ausbaden müssen“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst. Er forderte einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach einem Aufenthalt von drei Monaten.

Begrüßt wurden die Pläne vom Deutschen Städtetag. Das neue Gesetz werde Rechtssicherheit schaffen und Fehlanreize vermeiden, erklärte der Spitzenverband. (epd/mig) Leitartikel Politik

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