Frau, Traurig, Profil, Frauen, Gewalt, Betrübt
Foto: e³°°° auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Ehegattennachzug

Wenn der Ehemann Deutscher, Amerikaner, EU-Bürger oder Türke wäre…

Seit 2007 müssen Ehegatten, die im Ausland heiraten und nach Deutschland zu ihren Partnern ziehen wollen, einen Deutschtest bestehen, ehe Sie einreisen dürfen. Das gilt aber nicht für alle. Deshalb steht die Regelung zu Recht in der Kritik und bedarf einer Korrektur. Von Ekrem Şenol

Von Freitag, 07.10.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.10.2016, 17:47 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Fatma (22) ist eine lebenslustige junge Frau. Sie lebt in der Türkei und hat vor drei Jahren ihre große Liebe gefunden. Haluk (23) ist in Deutschland geboren und türkischer Staatsbürger, er hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Vor etwa sechs Monaten haben Fatma und Haluk in der Türkei geheiratet. Gerne würden die beiden in Deutschland zusammenleben. Bisher wurde ihnen dieses Glück aber vorenthalten.

Die deutschen Gesetze verlangen von Fatma, dass sie einen Deutschtest besteht, ehe sie ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik beantragen kann. Vorher sind ihr alle Wege zu ihrem Ehemann versperrt. Daran hätte sich auch dann nichts geändert, wenn Haluk deutscher Staatsbürger gewesen wäre. Wäre Haluk aber (beispielsweise) US-Amerikaner, Israeli, Koreaner, San Marinese, Andorraner, El Slavadorianer, Brasilianer (Angehöriger eines begünstigten, visumbefreiten Landes) oder Spanier, Italiener, Grieche (also nichtdeutscher EU-Bürger), hätte Fatma ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.

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Wenn Haluk doch bloß Spanier wäre

Fatma hätte auch den Sprachtest nicht machen müssen, wenn Haluk Spanier, Italiener oder US-Amerikaner wäre. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass Fatma auch ohne Vorkenntnisse nach ihrer Einreise in Deutschland die Sprache lernen kann, wenn ihr Ehemann Amerikaner oder Italiener ist. Warum dies anders sein soll, wenn der Ehemann ein Deutscher oder Türke ist, hat die Bundesregierung bis heute nicht plausibel erklären können. An dieser umstrittenen Regelung hält sie dennoch fest.

Und deshalb bleibt Fatma nichts Anderes übrig, als den in ein paar Monaten anstehenden Sprachtest zu bestehen. Gelingt ihr das, stehen sie und Haluk vor einer weiteren Hürde: die beiden Verliebten müssten dann nachweisen, dass der Lebensunterhalt vollständig gesichert ist. Diesen Nachweis hätten sie nicht erbringen müssen – anders als bei der Visum- und Sprachregelung – wenn Haluk Deutscher oder EU-Bürger wäre. Das Nachsehen haben hier – warum auch immer – US-Amerikaner und natürlich – wen wundert’s – Türken.

Art. 3 Abs. 3 GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Jeder Dritte fällt durch

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Fatma es am einfachsten gehabt hätte, wenn Haluk Grieche oder Holländer (EU-Bürger) wäre. In diesen Fällen hätte Fatma ohne Visum und Sprachnachweis nach Deutschland einreisen können. Wäre Haluk Deutscher, sähe es schon deutlich schwieriger aus. In diesem Fall hätte Fatma den Sprachtest bestehen und ein Visum beantragen müssen. Wenn Haluk US-Amerikaner wäre, hätte Fatma zwar keinen Sprachtest machen und kein Visum beantragen, dafür aber einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen müssen. Weil Haluk aber Türke ist, hat Fatma es am schwierigsten. Sie muss alle Nachweise erbringen, um mit ihrem Ehemann in Deutschland leben zu dürfen.

Besteht Fatma den Deutschtest nicht, erübrigen sich die Gedankenspiele ohnehin. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sie durchfällt, ist nicht klein. Im Jahr 2015 wurden etwa 39.000 Sprachtests durchgeführt, etwa jeder Dritte (rund 12.000) wurde nicht bestanden. Das teilt die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit. Das Dokument liegt dem MiGAZIN vor.

Härtefallregelung in der Praxis wertlos

Rücksicht auf mildernde Umstände gibt es kaum. Es spielt keine Rolle, ob Fatma Analphabetin ist, sich einen Sprachkurs nicht leisten kann oder an ihrem Wohnort überhaupt kein Sprachkurs angeboten wird. Eine im Gesetz verankerte Härtefallregelung kommt in der Praxis fast nie zur Anwendung. Laut Bundesregierung wird nicht einmal eine Statistik über solche Fälle geführt.

Die Bundesregierung hat eigenen Angaben zufolge die Behörden nicht einmal in Form einer internen Vorgabe, eines Hinweises oder Rundschreibens über die Härtefallregelung belehrt. Sie sehe keine Erforderlichkeit, die Ämter über diese Rechtssituation zu unterrichten. Dabei gibt es die Härtefallregelung erst seit Sommer 2015. Zudem hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2015 entschieden, dass von einem Test im Ausland abgesehen werden muss, wenn Betroffene aufgrund individueller Umstände nicht in der Lage sind, die Prüfung zu bestehen. Das interessiert die Bundesregierung aber nicht.

Linke: menschenrechtlicher Skandal

Die Integrationsbeauftragte der Linksfraktion, Sevim Dağdelen, kritisiert diese Haltung scharf. Nach wie vor werde bei einem nicht bestandenen Test den Betroffenen unterstellt, sie hätten sich einfach nicht genügend angestrengt. „Und so werden dann Eheleute in vielen Fällen über Jahre oder sogar dauerhaft voneinander getrennt. Das ist inakzeptabel“ und „menschenrechtlich ein Skandal“, kommentiert die Linkspolitikerin die Antwort der Bundesregierung.

Betroffen seien vor allem Menschen mit geringer Bildung oder fehlenden finanziellen Möglichkeiten für den oft sehr mühsamen Deutscherwerb im Ausland. Dağdelen weiter: „Dabei könnte die deutsche Sprache um so vieles leichter in Deutschland erworben werden, zusammen mit den hier lebenden Ehegatten.“ (es) Leitartikel Politik

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  1. karakal sagt:

    Wenn Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland aufwachsen und dort nicht Deutsch lernen und dann als Erwachsene nach Deutschland kommen, haben sie dort volles Aufenthaltsrecht und es wird von ihnen als deutschen Staatsbürgern kein bestandener Sprachtest verlangt. Solche Fälle mögen selten sein, aber sie kommen vor.

  2. Habil A. sagt:

    Meine Frau und ich mussten das auch durchlaufen. Ich Deutscher, sie Türkin.

    Sie war Lehrerin im Südosten der Türkei, wo es natürlich keinen Sprachkurs gibt. Gerade im ersten Jahr wird den Lehrern viel abverlangt und so hatte sie normalerweise nicht wirklich Zeit zu lernen. Sie musste zu dem für einen wichtigen Test lernen, mit dem sie ihr Referendariat bestanden hat.
    Dennoch hat sie immer völlig erschöpft nach der Arbeit über Skype mit mir ein bisschen Deutsch gelernt. Ich habe ihr Lernbücher zu kommen lassen usw.

    Vor dem Test habe ich sie dann in der Türkei begleitet.
    Wir mussten für den Test 1000km reisen. Gut, mit dem Flieger inkl. umsteigen „nur“ 6 Stunden.

    Erschwerend, erschreckend und verdammt nervenraubend: Die Goethe-Institute machen im August Sommerferien. D.h, da wo die meisten Test durchgeführt werden sollten, sind die Herrschaften nicht da.

    Wir haben Allah sei dank noch einen Termin in Izmir bekommen. Im Juli. Das Ergebnis kam schnell, wir hatten Glück, dass das Konsulat in Ankara noch Termine frei hatte und konnten dann Anfang September gemeinsam nach Deutschland.

    Ich musste dafür mein Studium vernachlässigen, meine Werkstudenten-Job aufgeben, mein soziales Leben in Deutschland pausieren, finanzielle Schwierigkeiten in Kauf nehmen.
    Meine Frau hatte es nicht leichter.

    Es war eine Tortur. Zumal wir es noch mit dem am inkompetentesten Ministerium der Türkei zu kämpfen hatten. Der Bildungsminister hat sicher 2-3 einschneidende Gesetzesänderungen für Referendare in paar Monaten erlassen. Mit Planung war da nichts.

    Aber dafür kann ja Deutschland nichts… Außer vllt. Härtefälle akzeptieren?

  3. Gero sagt:

    @Habil:
    Schätze mal, Ihre Frau musste den Test zu „A1“ bestehen. Das kann man auch sehr gut in derTürkei. Meiner Meinung nach machen Sie etwass viel Wind um diese Angelegenheit.

    Ich weiß. wovon ich rede. Ich war 10 Jahre Leiter von Integrationskursen an den hiesigen Volkhochschulen. Leider waren meine Erfahrungen speziell mit jungverheirateten Türkinnen so, dass viele den Unterricht nur unregelmäßig besucht hatten, Hausaufgaben wurden selten erledigt und Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Selbständiges Lernen fiel vielen schwer.

    Daher: Sollen sie erst mal in dere Türkei all dies lernen und den Grundstock (A1) für weitere Vertiefung kann dann in Deutschland erfolgen.