Staatsvertrag
Jährlich vier Millionen Euro für die Jüdische Gemeinde in Hessen
Vier Millionen Euro zuzüglich Zusatzleistungen in Höhe von 500.000 Euro soll die Jüdische Gemeinde in Hessen vom Land jedes Jahr bekommen. Darauf verständigten sich Ministerpräsident Bouffier und die Jüdische Gemeinde.
Freitag, 30.09.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.10.2016, 16:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Jüdischen Gemeinden in Hessen und Frankfurt am Main haben mit der Landesregierung einen neuen Staatsvertrag über finanzielle Zuwendungen für ihre Arbeit abgeschlossen. Danach erhalten sie für fünf weitere Jahre Mittel in Höhe von jährlich vier Millionen Euro vom Land. Hinzu kommen Zusatzleistungen über je 500.000 Euro für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen und die mit rund 7.000 Mitgliedern größte Jüdische Gemeinde in Frankfurt.
Diese bislang nur vorübergehend gewährten Gelder wurden verdoppelt und zudem auf Dauer festgeschrieben. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hob hervor, dass damit vor allem der Ausbau der einzigen jüdischen Schule in Hessen, der Lichtigfeld-Schule in Frankfurt, zu einem Gymnasium mit Oberstufe und damit dem Weg zum Abitur finanziert wird.
Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz (CDU) unterzeichneten den Staatsvertrag für die Landesregierung, für die Jüdischen Gemeinden der neue Vorsitzende des Landesverbands, Jakob Gutmark, sowie der Frankfurter Gemeindevorsitzende Salomon Korn. Der Ministerpräsident sprach von einem „deutlichen Zeichen, dass das Land Hessen jüdisches Leben mit ganzer Kraft unterstützt“. Er erinnerte an die erste Unterzeichnung eines solchen Staatsvertrags vor 30 Jahren und wies darauf hin, dass danach viele jüdische Zuwanderer vor allem aus der ehemaligen Sowjetunion nach Hessen gekommen sind. Der Landesvorsitzende Gutmark sagte, diese seien gut integriert. In Limburg und Hanau bestünden die Jüdischen Gemeinden sogar ausschließlich aus Zuwanderern. (epd/mig)
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Und die muslimischen Gemeinden bekommen nichts außer Diskriminierung, Verdächtigung und Beschuldigung der Unfähigkeit zur „Integration“, solange Volker Bouffier regiert, ungeachtet ihrer Leistungen in Bereichen wie Seelsorge, Religionsunterricht oder Wohlfahrt.