Wohnsitzregelung
Menschen umsiedeln, die sich gerade integrieren
Sie haben eine Wohnung gefunden? Gut. Einen Kindergartenplatz für Ihr Kleines ergattert? Gut. Das alles im ersten halben Jahr 2016? Fantastisch. Nun kündigen Sie beide und ziehen Sie zurück in die Stadt, aus der Sie kamen. Von Sami Omar
Von Sami Omar Mittwoch, 07.09.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.09.2016, 21:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Furcht vor einem Bescheid mit solchem Inhalt raubt dieser Tage so manchen geflüchteten Menschen den Schlaf. Grundlage für einen solchen Bescheid könnte die Wohnsitzregelung sein, die in Paragraf 12 des neuen Aufenthaltsgesetzes geregelt ist. Es ist seit dem 6. August 2016 in Kraft und macht es möglich, dass Menschen, die sich in einem Teil Deutschlands nieder zu lassen versuchen, ihre Bemühungen schlicht umsonst anstellen.
Menschen, die – oft mit Hilfe ehrenamtlicher und hauptamtlicher Helfer – Wohnungen bezogen, Mietverträge unterschrieben und Bekanntschaften geschlossen haben, sollen zurück in das Bundesland, dem sie für ihr Asylverfahren zugewiesen wurden. Drei Jahre lang sind diese Menschen per Gesetz an diese Regelung gebunden. Und dafür gibt es zunächst einmal gute Gründe:
Zweifellos gibt es Städte und Kommunen, die sich besonderer Beliebtheit bei neu Zugewanderten erfreuen. Nicht nur Flüchtlinge sind darunter, sondern auch europäische Zuwanderer. Ballungszentren, wie Köln oder Dortmund brauchen Planungssicherheit und hoffen auf Entlastung ihrer sozialen Versorgungssysteme.
Allerdings ist es europäischen Ländern nicht erlaubt, Geflüchtete lediglich zum Zweck der Umverteilung öffentlicher Sozialleistungen einen Wohnsitz zuzuteilen. Es ist ihnen aber gestattet, dies aus integrationspolitischen Erwägungen zu tun. Der Paragraf 12, Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erlaubt demnach, dass die Vergabe der Aufenthaltstitel unter Bedingungen „auch nachträglich, mit Auflagen, insbesondere einer räumlichen Beschränkung, verbunden werden“.
Was Städten und Kommunen mehr Planungssicherheit bringen soll, nimmt sie denen, die sich um Integration und Bildung an dem Ort bemühen, an den sie innerhalb Deutschlands umgesiedelt sind. Mit der Anerkennung haben viele geflüchtete Menschen von ihrer neu gewonnenen Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich offiziell umgemeldet. Sie haben sich bei einem Versorgungssystem ab und bei einer neuen Kommune angemeldet. Sie haben sich in Kursen um die Vertiefung ihrer Sprachkenntnisse bemüht. Freundschaften und Verträge mit Vermietern geschlossen. (Und hierzu meist die Erlaubnis des Jobcenters eingeholt.) Sie haben Kinder eingeschult und sich niedergelassen.
Wenn die Zuweisung eines Wohnsitzes also allein zum Zweck integrationspolitischer Erwägungen erfolgen darf, sollte der Einzelfall keineswegs außer Acht gelassen werden. Wer will schon Menschen umsiedeln, die sich gerade integrieren? Aktuell Meinung
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